Benachteiligungen der Bevölkerung

durch die Hobby-Jäger

Nennenswerte Benachteiligungen der Bevölkerung, nur zur Begünstigung einer Minderheit und deren Hobby, dürfte es eigentlich in einem demokratischen Staat nicht geben. Doch die Träume der Jäger von menschenleeren Jagdrevieren hatten uns bereits Freiheitseinschränkungen beschert, die einen sorgenvoll in die Zukunft hatten blicken lassen. Erst der Widerstand gegen deren, an mafiaartige Strukturen erinnernden politischen Einfluss und die öffentliche Anprangerung einiger politischer Verfilzungen, scheinen nun von deren Seite etwas vorsichtige Zurückhaltung und der Bevölkerung etwas Besserung gebracht zu haben. Dennoch ist deren politischer Einfluss, gerade auch bei der Gesetzgebung und noch mehr bezüglich amtlicher Verordnungen, immer noch ungebrochen (mehr dazu im Kapitel ‚Verfilzung der Jägerschaft mit Politik und Behörden‘). Wegen der vielen verdeckten Beziehungen kann man die ganzen Zusammenhänge nicht überschauen. Gerade über so manche Beamte und sogar an entscheidender Stelle sitzende hochrangige Politiker, die selber Hobby-Jäger sind oder deren Freundeskreis treu angehören, wirkt sich das egoistische Bestreben der Hobby-Jägerschaft nach menschenleeren Jagdrevieren noch immer nachteilig für uns Bürger aus.

Diese Benachteiligungen bescherten uns bisher schon viele Badeverbote, Verbote zu Segeln, zu Reiten, Kletterverbote, Schließungen von Drachenfluggeländen usw. In einem Extremfall war sogar der Zugang zu einem ehemaligen Badestrand mittels Bretterwand versperrt worden. Natürlich nur um die Natur zu schützen! Für die an der Natur interessierte Bevölkerung hatte man aber extra zwei Gucklöcher in die Bretter gebohrt, damit sie ohne zu stören die Natur beobachten konnten. Als ich durch eines dieser Löcher schaute, da sah ich weder Enten noch Blässhühner. Erst auf der gegenüberliegenden Uferseite sah ich etwas lebendiges. Dort hockten Angler!

Gerade wenn für die Rechtfertigung von Einschränkungen des allgemein geltenden Betretungsrechts wieder einmal der Naturschutz her halten muss, ohne dass solche Verbote der Natur wirkliche Besserung bringen und letztlich nur den Jägern oder Anglern dadurch Vorteile entstehen, dann kann man dennoch nicht immer auf direkte Verflechtungen hinweisen, weil diese oftmals auch nur auf freundschaftlicher oder verwandtschaftlicher Ebene bestehen..

Die bisherigen Benachteiligungen der Bevölkerung beschränkten sich auch nicht nur örtlich auf das eine oder andere Natursport- oder Badeverbot und auch nicht nur auf die in einem späteren Kapitel näher beschriebenen Bevormundungen der Grundstückseigentümer, zum eindeutigen Vorteil der Hobby-Jagd. Auch die Lebensqualität der gesamten Bevölkerung wird, von der Jagd, in der gesamten noch zugänglichen Natur nur negativ beeinträchtigt.

Durch dieses Hobby und die davon ausgehende Scheu der Tiere, entsteht für uns Bürger eine erhebliche Reduzierung an Naturerlebnissen. Denn wegen der Verängstigung der Tiere durch die Jagd ergeben sich, besonders bezüglich der größeren Säugetiere, nur noch wenige Möglichkeiten für Tierbeobachtungen in der Natur und wenn, dann nur noch ganz kurz auf fliehende Tiere.

Aber mit dem Verlust solcher Gelegenheiten, größere unverängstigte Tiere in freier Natur zu beobachten, ist für alle nichtjagenden Menschen ein ganz besonderer Reiz an unserer Natur verloren gegangen. Einen solchen Verlust kann uns die gesamte Jägerschaft nicht mehr ersetzen, auch nicht mit der überwältigenden Darbietung ihrer überall in der Natur hinplatzierten Schießbuden und Hochsitze.

Was uns inzwischen so alles an Erlebniswert verloren geht, das wird einem erst wieder richtig bewusst, wenn man sich in einen Naturpark begibt, in dem die Jagd seit längerer Zeit ruht.

Eichhörnchen und Blässhühner, Rehe und andere Tiere sieht man dann nicht nur kurz aus der Ferne. Unbejagte und somit angstfreiere Tiere lassen sich dort, manche sogar mit ihrem Nachwuchs, auch aus der Nähe beobachten. Gerade diese dabei besonders unsere Kinder ergreifende Faszination kann kein Jäger ersetzen, auch nicht mit den in Schulen dargebotenen Vorführungen seiner ausgestopften Tierleichen.

Wegen der kaum noch vorhandenen unbejagten Gebiete und der schon lange bestehenden Zustände, ist diese negative Entwicklung in der Natur dem Großteil der Bevölkerung nicht mehr bewusst. Zudem bewirkten die tatsachenverdrehenden Medienberichte, die immer wieder nur die friedlichen Naturbesucher der Wildbeunruhigung bezichtigten, dass sich viele Menschen kritiklos aus vielen, auch weiterhin bejagten Naturbereichen zurückdrängen ließen.

Ohne Jagd und bei somit weniger verängstigten Tieren wären jedoch die meisten  dieser Verbote völlig sinnlos.

Auch wären nur mit Blick auf den Naturschutz und ohne zugleich eine Bevorteilung der Jagd anzustreben, überall da wo Einschränkungen und Auflagen zum Schutz der Natur sinnvoll scheinen, anstatt der rigorosen Verbote, einfache und gute Kompromisse möglich. Auch das würde den Freizeitwert des Wohnortes für viele Menschen erheblich steigern und manche Autofahrten ganz überflüssig machen. Z.B. könnten an einem See  Bademöglichkeiten zumindest in bestimmten Teilbereichen zulässig sein. Oder es könnten unter entsprechenden Auflagen, wie z.B. dem Verbot mit Kraftfahrzeugen das Gelände anzufahren, wenigstens für Fußgänger und Radfahrer weitere Badegelegenheiten erhalten bleiben, ohne dass die Natur unter einem Massenandrang leiden würde.

Auch ist es kaum noch zu verbergen, dass wir die derzeit sehr drastischen und kompromisslosen gesetzlichen Einschränkungen, bezüglich einer Nutzung von Privatgrundstücken für den Freizeitaufenthalt einer nicht mehr länger schweigsam hinnehmbaren jägergetreuen Politik und einer derartigen Rechtslage zu verdanken haben. Gerade wenn man sich das Hobby eines Parteivorsitzenden einer mitregierenden Partei oder gar eines Ministerpräsidenten oder deren Privatkontakte zu Jägern genauer anschaut, dann versteht man erst so manche drastische, freiheitseinschränkende, gesetzliche Regelung, die eigentlich wieder nur einzig dem ungestörten Ablauf der Hobby-Jagd zugute kommt.

Während Jagdhütten, auch noch dazu in den entlegensten Ecken des Waldes, mitsamt extra Fahrwegen dort hin, rechtens sind und Hochsitze den Anblick der Landschaft ganz beachtlich stören dürfen, wird der nichtjagenden Bevölkerung sogar ganz rigoros das Abstellen eines hinter Hecken gut versteckten Bauwagens zur Wochenendübernachtung  verboten. Und das auch noch auf dem eigenen Grundstück! Dann gibt es in manchen Gegenden auch die naturschutzrechtlichen Einschränkungen bezüglich der eigenen Landbewirtschaftung. Alles das hat bei vielen Grundstückbesitzern das Interesse an ihrem eigenen Land so weit schrumpfen lassen, dass inzwischen darauf nur noch die Jagd ausgeübt wird.

Aber was spräche dagegen, wenn jemand, zwecks Freizeitnutzung seines Grundstückes und zur Übernachtung in der Natur, dort eine unauffällige, sich in die Natur integrierende Überdachung hätte und dadurch immer intensiver eine innere Naturverbundenheit erleben könnte? Es würde doch niemanden stören, außer den örtlichen Jagdpächter bei seiner Jagdausübung!

Mit zulässigen Bedachungen, begrenzenden Auflagen und gelegentlichen Kontrollen, bezüglich der Einhaltung dieser Auflagen, sowie Sichtschutzpflanzungen wäre eine naturverträgliche gute Kompromisslösung möglich. Für Nichtbeachtung von eventuellen Abmahnungen gäbe es in solch einem Fall die Möglichkeit der zwangsweisen Räumung für deren Kostenaufwand der Grundstückswert dann eine finanzielle Absicherung darstellt. Mit jährlichen Sichtkontrollen wären Auswucherungen, wie sie bisher oft bezüglich Wochenendhausgebieten angeprangert wurden sicher zu vermeiden und dabei eine für die Menschen bessere und dennoch naturverträgliche Nutzung ihres Grundstücks in ihrer Freizeit oder zur Erholung möglich.

Doch mit diesen inzwischen aufgekommenen radikalen Verboten wird derzeit ein wichtiges Bedürfnis der Bevölkerung völlig missachtet und das auch noch ohne damit der Natur wirkliche Vorteile gegenüber möglichen Kompromisslösungen zu verschaffen.

Langsam wurde so Stück um Stück, entsprechend dem Prinzip der Salami-Taktik, ein Zurückdrängen der Menschen aus der Natur bewirkt oder ihr Interesse an bestimmten Naturbereichen oder an ihren eigenen Grundstücken so weit reduziert, dass letztlich die von Jägern erträumten Bedingungen wenigstens teilweise entstanden sind. Mit ihrer Wachsamkeit vor Ort sorgen diese sehr aufmerksam dafür, dass ihnen die erreichten Zustände auch erhalten bleiben.

Neben solchen Benachteiligungen der Bevölkerung ist es ein untragbarer Zustand für unseren Rechtsstaat, dass es Jägern bei der Ausübung ihres Hobbys, auch in der heutigen Zeit, noch immer rechtlich erlaubt ist, auf gewisse Weise ihren Mitmenschen schweres seelisches Leid zu zufügen. Denn jeder Jagdpächter und auch seine Jagdgäste, soweit sie über eine schriftliche Erlaubnis vom Jagdpächter verfügen, sind dazu berechtigt, jede Hauskatze die sich mehr als 300 m vom nächsten bewohnten Haus entfernt hat, zu erschießen oder auch mittels Baldrian-Lockspur in Totschlagfallen zu locken und zu töten.

In einigen Bundesländern ist das Töten der Katzen bereits schon ab einer Distanz von nur 200 m zu bewohnten Gebäuden zulässig.

Nur in Hessen galt unter rot/grüner Landes-Regierung eine Schutzdistanz von 500m. Die wurde aber 1999 von den nachfolgenden CDU- und FDP-Politikern wieder auf 300m reduziert. Durch die Eile mit der dies sofort nach der Wahl geschah und mit der man auch noch andere Jägerwünsche erfüllte, entstand der Eindruck, als ob die Wunschliste der Hobby-Jäger das allerwichtigste für diese nachfolgende Regierung war.

Aber auch die zuvor noch gültige 500m-Schutzzone und die weitere Erlaubnis zum willkürlichen Ermorden solcher Tiere, außerhalb dieser Zone, war immer noch eine Verbeugung politischer Machthaber vor  der Jägerschaft gewesen. Das Verhalten der nachfolgenden CDU/FDP-Politiker zeigte uns noch deutlicher, wie sehr bei uns die Demokratie bereits durch eine Lobby-Politik unterminiert ist.

Arrogant wird hier missachtet, dass es sich bei solchen Tötungen von Haustieren in der Regel um die geliebtesten Lebensgenossen von Mitmenschen handelt. Für manchen vereinsamten älteren Mitbürger ist der Verlust seiner Katze eine mit Geld niemals wieder gutzumachende seelische Leidenszufügung. Eine seelische Leidenszufügung besteht aber nicht nur bei älteren Mitbürgern, sondern auch bei jedem anderen betroffenen Menschen, besonders auch bei Kindern, denen durch den Katzenhass der Jäger schon mancher liebgewordene Spielgefährte mittels Baldrian-Lockspur aus dem Wohngebiet hinaus in aufgestellte Fallen gelockt und dort auf bestialische Weise ermordet wurde.

Aber nicht nur Hauskatzen, sondern auch jeder der Wilderei verdächtigte Hund steht den grün berockten Tiermördern zum Abschuss frei.

Diese unter dem Decknamen „Jagdschutz“ durchgeführten Vergehen gegen fremdes Eigentum, insbesondere durch das Töten oder Verletzen von Hauskatzen und Hunden, verursachen bei den Betroffenen nicht nur Trauer und seelisches Leid, sondern auch noch manche finanzielle Schäden z.B. Tierarztkosten oder Kosten für Vermisstenanzeigen und letztlich dann noch den Kaufpreis für ein anderes Tier. Aber dies ist gesetzlich alles nicht relevant, wenn es um die Wahrung der Interessen der Hobby-Jäger und um deren Lust-Befriedigung geht. Man macht hier gerade so, als wenn die Hobby-Jagd etwas vom Wichtigsten auf dieser Welt sei, dem Vorrang vor allem anderen einzuräumen ist.

Es wurde vor einigen Jahren sogar schon allen Ernstes die Forderung seitens der Jäger laut, wonach Katzenbesitzer dazu gezwungen werden sollten, ihre Tiere ab dem dritten Lebensjahr den Jägern zur Hinrichtung auszuhändigen. Diese Forderung begründete man damit, dass Katzen ab dem dritten Lebensjahr ihr Streifgebiet so enorm ausdehnen, dass sie dadurch für Revierpächter schädlich werden könnten. Diese Forderung lässt uns einiges von der Dreistigkeit  und Gefühlslosigkeit erkennen, die viele Jäger auszeichnet.

Auch wenn dieser Jägerwunsch in der Gesetzgebung bisher noch nicht verwirklicht wurde, so bleibt das, in dieser Hinsicht den Jägern erlaubte, eine Schande für unseren Rechtsstaat und seine bisherigen Politiker.

Vielerorts verschwinden daher Hauskatzen in erschreckendem Ausmaß. Die von vielen Bürgern vermuteten professionellen Katzenfänger mit ihren mit Katzen überfüllten Autos sind aber fast nie in den Straßen des Ortes zu finden. Besonders im Umfeld von kleineren Ortschaften oder im Stadtrandbereich kann ein Revierpächterwechsel oder auch nur die Laune eines langjährigen Revierpächters die Ursache für das massenhafte Verschwinden vieler Katzen und mancher Hunde sein.

In Sachbüchern bezüglich der Jagd gibt es Anregungen wie man mit einem um den Dorfrand angelegten Ring von Fallen alles was an Katzen unterwegs ist einfach wegfangen kann. Und unsere gültige Rechtslage erlaubt den Katzenfang sogar mengenorientiert, mit dafür aufgestellten Lebend- oder Totschlagfallen. Dabei ist sogar der Einsatz von Katzenlockmitteln beim Anlegen von Lockspuren zulässig.

Nicht immer wurde ein solcherart getötetes Tier danach von einem hasserfüllten Jäger nur spurlos verscharrt.

Von manchen Jägern wurden mit dem Katzenfang auch kommerzielle Absichten verfolgt, da sich ihnen mit dem Verkauf von Katzenfellen ein zusätzliches Einkommen bot. Nicht umsonst gab es in der einschlägigen Jagdliteratur auch Angaben über die besten Fangzeiten mit Blick auf die beste Qualität der Felle, die dann zu Höchstpreisen zu verkaufen waren. Z.B. aus dem Jagdbuch „Fangjagd 2000“ kann man diesbezüglich recht aufschlussreiche Informationen entnehmen:

-“Die Zeit von Mitte November bis Anfang März gilt als ideal für Marder- und Fuchsbälge. Erst Ende März werden die Bälge der Iltisse gut. Anfang Dezember bis Anfang April erreichen die Felle der Katzen (!) ihre höchste Qualität.“-

Gerade die Verarbeitung der Katzenfelle zu Rheuma-Decken verhinderte bei diesen Fellen jenen Konjunktureinbruch wie er der übrigen Fellindustrie mit der Öffentlichkeitsarbeit durch den Tierschutz entstanden ist. Und dennoch werden auch noch heute Katzenfelle zu Jacken und Pelzmänteln verarbeitet und landen schließlich unter Phantasienamen auf dem Markt.

Neben der Verwertung der Felle dienen Hauskatzen den Jägern aber auch noch als begehrte Fuchs-Lockmittel. „Deren Anziehungskraft auf den Fuchs kann man erhöhen, indem man die enthäutete Katze zuvor noch über dem Feuer bratet“ – so wieder eine Passage aus dem Buch „Fangjagd 2000“.

Auch mit der Anwendung von Lebendfallen hat schon so mancher Jäger ein lukratives Nebeneinkommen entdeckt, indem er gefangene Tiere für Tierversuche weiter verkaufte oder Katzen für die Jagdhundeausbildung vermittelte.

Ein solches zusätzliches Einkommen wirkt wie eine Prämierung jedes einzelnen Katzenmordes und spornt so noch manchen Jäger dazu an, sich an den Haustieren seiner Mitmenschen zu vergreifen.

Auch ist es dem Jäger gegönnt, die Katzenjagd als Spaß zu betreiben. Manche Jäger lassen mit Freude eine entdeckte Katze von ihrem Jagdhund auf den nächsten Baum jagen. Hier wird das Tier dann zur begehrten lebenden Zielscheibe für den Jäger, an der er seine Schießfertigkeiten erproben und bei einem guten Treffer sein Selbstwertgefühl wieder aufwerten kann.

Dieses, in seiner Häufigkeit unbeschränkte Ermorden von Hauskatzen, zugunsten unserer Spaß-Jägerei, ist noch immer erlaubt, obwohl es durch wissenschaftliche Untersuchungen nachgewiesen wurde, dass die jagdlich relevanten Tierarten durch Hauskatzen kaum spürbar gemindert werden.

Dieser Nachweis wurde inzwischen sogar schon mehrfach erbracht!

Z.B.: In einem Niederwildrevier in Cempin, einem Versuchsgebiet der polnischen Jägervereinigung, in dem man jährlich über zweihundert Katzen erschoss, kam es zur wissenschaftlichen Magenbeschau der erlegten angeblichen Streuner. Diese Untersuchung an den polnischen Katzen, die mit Sicherheit noch nicht wie die deutschen Katzen durchweg mit Dosenfutter verwöhnt wurden, ergab ganz interessante Ergebnisse. In nur einem einzigen, von den in mehreren Jahren insgesamt fünfhundert untersuchten Katzenmägen, fand man Hasenreste und nur in drei Fällen fand man die Spur einer Fasanenmahlzeit. Vielleicht noch nicht einmal selbst erlegt, denn durch Schrotschuss verletzte Tiere geben manche Kadaver-Mahlzeit für Raben und andere Tiere ab. Dagegen fand man in 283 Mägen Mäusereste.

Auch der Kieler Wildbiologe Günter Heidemann untersuchte 171 Mägen von Katzen, die angeblich alle als Streuner in Norddeutschland erlegt wurden. Auch er fand vorwiegend Mäusereste, einige Reste von Eidechsen und nur in zwei Fällen Fasanenreste. Weitere Untersuchungen in Nordrhein-Westfalen, aber auch im Kanton Bern, kamen zu ähnlichen Ergebnissen.

Der Deutsche Jagdschutzverband will dennoch keinesfalls von seinen Katzen- und Hundemorden abrücken, sondern beharrt ausdrücklich auf dieses Recht für seine Jäger.

Bei diesem weiterhin sturen Beharren der Jägerschaft, wegen einer angeblich enormen Schadenszufügung an ihrer Fasanenzucht und anderem Niederwild durch Hauskatzen, müsste es doch jedem normal denkenden Politiker einleuchten, dass ein Verbot dieser naturverfälschenden Fasanenzucht doch etwas weitaus Sinnvolleres ist, als die Genehmigung zum Töten von Haustieren anderer Menschen. Auch müsste zuerst einmal die noch immer zulässige Jagd auf die in ihrem Bestand gefährdeten  Hasen usw. rigoros verboten werden, bevor man etwas gegen harmlose Hauskatzen unternimmt!

Während bei Katzen nur die Distanz zum nächsten bewohnten Gebäude darüber ausschlaggebend ist, ob sie zum Freiwild für den Jäger wird, so ist dies bei Hunden etwas anders.

Bei Hunden haben die Jäger nur dann das Recht zum Töten, wenn diese außerhalb des Einwirkungsbereiches ihres Herrn sind. Genauer ist dies in den einzelnen Landesjagdgesetzen geregelt. In einigen Bundesländern darf ein Hund frei laufen gelassen werden, ohne dass dies den Jäger zum Erschießen berechtigt.

Aber wenn der Jäger dennoch schießt und später vor Gericht behauptet, dass der Hund gewildert hat, dann kann es ohne Zeugen schwierig werden. Das besonders dann, wenn man nicht einmal beweisen kann, dass einem der Hund erschossen wurde, weil man das erschossene Tier auch noch dem Jäger zur Beseitigung überlassen hat.

Aber auch dann, wenn die Tat dem Jäger nachzuweisen ist, muss nicht er vor Gericht beweisen, dass seine begangene Tötung rechtens war, sondern der Hundehalter muss sich überlegen, wie er es beweisen kann, dass sein Hund nicht gewildert hat. Und dies ist für ihn nicht einfach, wenn er weder Zeugen noch Beweisfotos hat.

Aber die Vermutung, dass alle Hunde die sich nicht im Einwirkungsbereich ihres Herrn befanden auch wilderten, ist widerlegbar. Das gilt besonders bei Hunden die aufgrund ihrer Rasse, Größe oder bedingt durch ihr Alter dem Wild offensichtlich nicht gefährlich werden können. Auch wenn sich der Hund in einem Bereich des Reviers bewegt, wo er für das Wild keine Gefahr darstellt (z.B. auf einem Weg) kann man davon ausgehen, dass das Tier zu diesem Zeitpunkt nicht wilderte.

In der bestürzenden Situation in der einem der Hund erschossen wurde sollte man die Namen und Adressen von Zeugen notieren, die Stelle an der man sich aufhielt und die Stelle an der das Tier erschossen wurde markieren und nach Möglichkeit auch Beweisfotos anfertigen. Beweise sollte man nie aus der Hand geben, damit sie nicht irgendwie verschwinden können. Keinesfalls darf sich der Jäger das tote Tier gegen den Willen des Eigentümers aneignen, ansonsten macht er sich des Raubes oder des Diebstahls schuldig.

Jedenfalls sollte man Anzeige erstatten, am besten direkt bei der Staatsanwaltschaft. Beim Aufsuchen eines Rechtsanwaltes muss man etwas vorsichtig sein, dass man nicht ausgerechnet einem Jägerfreund in die Arme läuft. Es kann sich auszahlen, wenn man auch ohne Probleme sich rechtzeitig nach einem sauberen Anwalt umsieht, um im Notfall sofort zu wissen, an wenn man sich vertrauensvoll wenden kann.

Akut Betroffenen ist zu empfehlen, sich sofort an den nächsten Tierschutzverein zu wenden, um mit dessen Unterstützung die Presse auf diese Angelegenheit zu lenken. Dies ist sowieso immer dann anzuraten, wenn man auch andere Schandtaten der Jäger entdeckt, z.B. ein Tier in einer Falle findet usw.

Durch solche Öffentlichkeitsarbeit lässt sich auch der Druck auf unsere Politiker steigern, denn letztlich ist es deren Aufgabe als Volksvertreter, diese unnötig Menschen seelisch verletzende, alte Gesetzesregelung endlich abzuschaffen, um zu verhindern dass weiterhin in unserem Land jährlich etwa 30.000 Hunde und 400.000 Katzen der Willkür der Jäger zum Opfer fallen (diese Zahlenwerte wurden sogar von der Jägerschaft vor einigen Jahren selbst angegeben).

Die derzeit noch immer gültige Rechtslage ist überhaupt etwas beschämendes, wenn man bedenkt, dass es bei uns in einem zivilisierten Staat noch immer rechtens ist, Tiere mit dem Tod zu bestrafen, nur weil sie ihren Trieben folgten, anstatt dass man sich in der Situation darauf beschränkt einen nachlässigen Hundehalter mit einem Bußgeld zu belegen.

Durch die Jagd wird aber nicht nur das Leben unserer Hauskatzen und Hunde bedroht und damit jährlich auch noch hunderttausenden Menschen seelisches Leid zugefügt. Die Jäger gefährden mit ihrem Hobby auch die Gesundheit und das Leben ihrer Mitmenschen.

Gerade bei Treibjagden entstehen auf naheliegenden Straßen oft Verkehrsunfälle durch in panischer Angst über die Straße flüchtendes Wild. Aber auch ohne Treibjagd, nur durch die hegebedingte Verdoppelung der Reh- und Rotwildbestände und noch mehr durch die teils zehn- bis zwanzigfache Steigerung der Wildschweinebestände wurde von den Jägern das Unfallrisiko entsprechend stellenweise verzwanzigfacht. Gerade diese immense Erhöhung der Wildschweinebestände stellt wegen deren nicht immer flüchtenden, sondern manchmal auch angreifenden Verhaltensweise auch eine zunehmende Gefährdung von Wanderern dar.

Eine weitere körperlich schwere Verletzungsgefahr für Menschen geht auch von der Fallenstellerei aus. Fallen werden gut getarnt und somit unsichtbar im Gelände versteckt. Für spielende Kinder, Waldarbeiter und Pilzsammler stellten auch solche Gerätschaften bisher ein nicht zu unterschätzendes Unfallrisiko dar.

Verletzt in der Falle und durch deren Befestigung an einem Baum hilflos festgekettet, mussten schon einige Erwachsene, aber auch schon Kinder eine unfreiwillig lange Zeit hilflos und voller Schmerzen in der Natur verbringen.

Jäger mit etwas Verantwortungsbewusstsein könnten ihre Mitmenschen mittels Warnschilder vor diesen heimtückischen Einrichtungen warnen. Normalerweise werden aber keine Warnschilder aufgestellt, denn Hinweise auf diese Gefahr würden wiederum die Jägerei in ein schlechteres Licht rücken. Lieber betreibt man daher die Fallenjagd unauffällig und unbemerkt, dafür mit dem Risiko Mitmenschen zu verletzen. Scheinbar hofft man, dass nichts passiert und wenn doch, dass man dann als erster davon erfährt und mögliche Informationen über den Unfall zurück halten kann, so dass zumindest nichts davon bis an die Öffentlichkeit dringt.

Viele Unfälle entstehen auch durch den unsachgemäßen Umgang mit Schusswaffen, das besonders bei Gesellschaftsjagden, wo so mancher ungeübte Jäger mitschießen darf. Aber solche Unfälle mit tödlichem Ausgang können nicht nur bei Gesellschaftsjagden entstehen. Das Pech von einem Jäger verletzt oder gar getötet zu werden, kann einen auch als Wanderer oder sonstigen Naturbesucher ereilen.

Da Jäger die Waldwege als Schussbahnen benützen, sind Wanderer auf diesen Wegen oft mehr gefährdet, als die angeblich abseits der Wege leichter  mit  Tieren verwechselbaren Pilzesammler. Besondere Gefahr besteht in der Abenddämmerung und bei einsetzender Dunkelheit für alle diejenigen, welche sich etwas verspätet haben. Von jedem neben einem Waldweg positionierten und von einem Jäger besetzten Hochsitz geht dann höchste Lebensgefahr aus. Besonders für die, welche sich ohne Licht oder ohne lautes Rufen nähern.

Inzwischen gibt es zwar Nachtsichtgeräte, nur kommen die nicht immer zum Einsatz. Zudem mindern auch solche Geräte keinesfalls die Gefahr für Menschen, wenn eine riskant angetragene Kugel oder Schrotsalve,  auf ein etwas entfernt über den Weg springendes Tier, ihr Ziel verfehlt und längs des Waldweges fliegt, von wo sich zufälligerweise aus etwas größerer Distanz ein vom Jäger nicht bemerkter Wanderer nähert.

Lebensgefahr droht von Hochsitzen aber auch ganz besonders am Waldrand, da dieser meistens lückenlos im Schussfeld der in diesem Bereich installierten Hochsitze liegt und von dort auf austretendes Wild gewartet wird.

Im freien Feld besteht auch die bereits erwähnte Gefahr welche von unkontrolliert durch die Natur schwirrenden Geschossteilen ausgeht, das besonders bei der Verwendung von Schrotschuss-Munition, da diese Munition eine gewisse Streuung hat und die Mehrzahl der Geschossteile irgendwohin weiter durch die Landschaft fliegen. Das vor allem dann, wenn nach oben auf fliegende Vögel, wie Wildtauben, Enten oder Fasane usw. geschossen wird.

Da nicht jeder Schuss der Jäger zum Treffer wird, sind wir aber nicht nur durch Schrotschuss-Munition, sondern auch durch größere Munitionsteile gefährdet.

Diese Gefährdung durch Blind-Geschosse wird von Jägern gelegentlich auch aus Leichtfertigkeit verursacht, indem man nicht mit genügender Sorgfalt den Standort des Hochsitzes auswählte. Zu oft lassen sich Jäger von vorhandenen Wildwechseln oder Hecken zum Bau ihres Hochsitzes verleiten, ohne zu bedenken, dass ein daneben gegangenes Geschoss dahinter in einem Gehöft einschlagen oder in den Bereich einer Straße schwirren kann. Oder es fliegt einfach über eine Hügelkuppe hinweg, weit in die Landschaft hinein.

Auch sei nochmals auf die besondere Gefährdung von Treibern bei Gesellschaftsjagden hinzuweisen, da wegen nicht erforderlicher Nachprüfung der Schießfertigkeiten manche (sogar politisch hochrangige) ungeübte Gastschützen vermehrt Blindgeschosse durch die Landschaft schwirren lassen.

Dass die Gefahr für Menschen durch jagdliche Munition nicht einfach vernachlässigbar gering ist, das bezeugt sogar ein Hinweis aus der Jägerzeitschrift „die Pirsch 12/92“. Demnach wurden in Deutschland von den jährlich 6000 Jagdunfälle, etwa 1200 (!) mit Schusswaffen verursacht.

In Anbetracht dessen, dass Jäger, mit ihrer zum größten Teil völlig unnötigen Spaß-Jagd, das Leben und die Gesundheit ihrer Mitmenschen akut gefährden, ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für jeden Jäger zwingend vorgeschrieben.

Diese Versicherung nützt einem tödlich getroffenen Wanderer natürlich überhaupt nichts. Aber sie sichert die privaten Besitzstände des Jägers, wodurch dieser wiederum zu Leichtfertigkeiten verleitet werden könnte. So war nämlich der Drohanruf eines Jägers zu verstehen, der mir, ohne seinen Namen zu nennen, am Telefon versicherte, dass der nächste Jagdunfall mich das Leben kosten wird. Und hämisch hatte er dabei angemerkt, dass ihm daraus nicht einmal Nachteile entstehen, weil er ja versichert sei.

Neben solchen Drohungen gibt es auch echte Vorkommnisse. So wurde ich bei einer Begegnung mit einem ängstlichen Jäger unnötigerweise gefährdet, nur weil der im Vorbeigehen die Hand in der Jackentasche hatte und dabei relativ unauffällig aus der Jacke mit dem Fangschuss-Revolver auf mich zielte. Die Druckstelle der Revolvermündung durch den Jackenstoff hatte dies verraten. Mit mehreren Personen unterwegs wäre ich da, wegen anwesender Zeugen, allemal besser dran gewesen. Als Einzelperson ohne Zeugen kann man damit vor Gericht nichts ausrichten.

Gerade bei Gerichtsterminen haben Jäger nicht immer Grund zur Sorge, denn die jagdlich guten Kontakte reichen häufig auch bis in diese Amtsstellen. Gerade durch ihren guten Stand, den Jäger bei manchem Richter haben, kann es passieren, dass ein Jäger, der im Zusammenhang mit seinem Hobby einen Menschen verletzte, bei Gericht eventuell glimpflicher davon kommt als ein angeklagter Wanderer, der im Wald nur eine abgeworfene Geweihstange gefunden und mitgenommen hat.

Das schlimme daran ist, dass man bei Gericht die Interessensverflechtungen des Richters nicht mehr wie draußen im Revier einfach an seinem Schlapphut und der Flinte erkennen kann. Noch schwerer werden jagdliche Verflechtungen erkennbar, wenn der Richter selber kein Jäger, aber dafür ein guter Freund oder Schwager eines Jägers ist. Daher ist auch das mit dem Befangenheitsantrag nicht so einfach.

Eine völlig andere, aber auch erwähnenswerte Form der Gesundheitsschädigung kann beim Verzehr von Wildbret entstehen. Denn gerade der Bereich der Wildbret-Hygiene ist ein sehr heikles und bei Nichtjägern wenig bekanntes Problem.

Besonders Wildbret das direkt vom Jäger erworben wurde unterlag in der Regel keiner veterinärärztlichen Untersuchung. Denn außer dem Fleisch der Wildschweine (wegen möglichen Trichinen) unterliegt nur gewerbsmäßig verkauftes Wildbret der Kontrolle. Somit wird man sich beim Erwerb von Wild auf die Fachkenntnisse und Vertrauenswürdigkeit des Jägers verlassen müssen. Und wer den Jägern alles glaubt dem vergeht eh der Appetit, da sie doch nach ihrer eigenen vollmundigen Bekundung nur die kranken Tiere erschießen, um ihnen den unwürdigen natürlichen Tod zu ersparen!

Doch auch ohne zu spassen, es besteht bei erlegtem Wild die Gefahr des Verhitzens, wenn dies nicht schnell genug auskühlen kann.

Auch soll Wild vor der Zubereitung bis zu 10 Tage abhängen, damit es seinen eigentümlichen Geschmack bekommt.

Bei zu langsamer Auskühlung nach dem Aufbrechen oder bei unsachgemäßem Abhängen kann es zur Verbreitung von Bakterien und zur Fäulnis des Fleisches kommen.

Ist nur ein Teil davon befallen, so darf es weggeschnitten und der Rest dennoch zubereitet werden.

Damit birgt der Verzehr von Wildbret ein gewisses Risiko, auch wenn das Fleisch eindeutig von einem gesunden Tier stammt. Restaurant-Köche die sicher gehen wollen sind daher vielfach zum Bedauern mancher Feinschmecker dazu übergegangen, Wildfleisch nur noch stark durchgebraten auf den Tisch zu bringen, um Erreger sicher abzutöten.

Damit ist aber noch nicht jegliches Risiko beim Genuss von Wildbret sicher ausgeschaltet. Denn auch durch die Wildfütterungen kann der Genuss von Wildbret zum Russisch-Roulettspiel für die Gesundheit werden.

Bei der Lockfütterung besteht jedenfalls der bereits erwähnte große Anreiz für Jäger, solche Fütterungen auch dazu zu benützen, um den Tieren damit Hormongaben zur besseren Fruchtbarkeit, sowie zur besseren Fleisch- oder Geweihentwicklung zu verabreichen. Mit dem Verzehr dieses Fleisches nimmt man dann selber unbemerkt die darin noch enthaltenen Restbestände an Hormonen und Medikamenten in sich auf und diese wirken dann im menschlichen Körper weiter.

Auch soll das Verschlucken eines der hochgiftigen, noch im Fleisch befindlichen Bleikügelchen aus so einer Schrotschusssalve der Gesundheit nicht  gerade dienlich sein. Doch auch dieses Risiko besteht.

Und dann gibt es da auch immer noch manche radioaktiv belastete Wildtiere, als Erinnerung an Tschernobyl. Das betrifft besonders die Wildschweine.

In Bayern wurden 1998 bei mehr als drei Tausend erlegten Wildtieren Messungen vorgenommen. Die dabei ermittelte Belastung je kg Fleisch reichte bis zu 64920 Becquerel radioaktiven Cäsium 137. Aber die Jäger dürfen noch immer ganz legal ihr Wildbret ohne solche Untersuchungen verkaufen. Dies bewirkte, dass inzwischen mit Sicherheit auch radioaktiv belastetes Wildbret zum Verzehr weiter verkauft wurde.

Das Spektrum der Beeinträchtigung und Schädigung von Menschen durch Jäger ist leider nicht allein nur auf körperliche Verletzungen und seelisches Leid begrenzt. Auch Sachbeschädigungen sind hier zu erwähnen. Dazu zählen auch jene Schäden, die von Jägern und ihren Helfern vorsätzlich angerichtet werden.

An vielen Orten gibt es Streit zwischen Jägern und Kleingrundstücksbesitzern, da sich manche Jäger wie unumschränkte Herrscher in ihrem Revier aufführen. Dies ganz besonders in jenen Bereichen, wo sich die Grundstücksbesitzer kaum noch um ihr Land kümmern und auch ansonsten der schlechte Zustand der Wege die Wanderer abhält.

In solchen Bereichen kann man dann ungestört seiner Mordlust frönen. Entsprechend gereizt reagieren dann manche Jäger, wenn einer der Grundstücksbesitzer auf den Gedanken kommt, sein Grundstück in irgend einer Form wieder zu bewirtschaften.

Mancher Bürger kennt bereits die Probleme mit denen er plötzlich konfrontiert war, nachdem er sein abgelegenes Grundstück mit Obstbäumen wieder wirtschaftlich nutzen wollte.

Beispiele dafür gibt es genug.

In einem Fall prahlte ein angetrunkener Jagdgehilfe in einer Jagdhütte, dass er immer im Frühjahr mit der Taschenmesserrückseite die Rinde an den jungen Obstbäumen abschabt: „Die bekommen dafür ihren Wildschaden bezahlt. Aber durch solche Fege-Schäden unserer Rehböcke wird niemand hier jemals auch nur einen einzigen Apfel ernten oder gar mit Kind und Kegel zur Obsternte anrücken. Nur so bleiben wir Jäger in dieser schönen abgelegenen Ecke allein und ungestört unter uns“.

Ein anderer ersparte sich sogar noch die Wildschadenszahlungen für seine selbstverursachten Schäden. Er beseitigte die gegen den Wildverbiss angebrachten Drahthosen und verweigerte, wegen angeblich fehlendem Verbiss-Schutz, die Wildschadenszahlung für die Fege-Schäden, welche auch hier von zweibeinigen Rehböcken verursacht wurden. „Man darf alles! Nur eines darf man nicht, sich im Beisein von Zeugen erwischen lassen“, war dazu dessen Kommentar.

Andere Klagen kommen von manchen Koppelbesitzern. Vor allem, wenn sie eines ihrer Grundstücke neu einzäunen und dieses auch noch dazu in einem guten Jagdgebiet liegt.

Aufgeschnittene Zäune und von Hunden in der Landschaft versprengte, in einem Fall sogar auf eine Verkehrsstraße getriebene Tiere, waren Versuche, um die betroffenen Koppelhalter wieder zur Aufgabe zu zwingen.

Von den Koppelbesitzern sind die Pferdeliebhaber, wegen ihrer zusätzlichen Ausritte in die Natur, bei manchen Jägern besonders verhasst.

In einem Fall der Damwild-Zucht durch einen Bauer brüstete sich der zuvor erwähnte, angetrunkene Jäger damit, dass er immer mit einer Beißzange auf die Pirsch geht. Und dass er die Gelegenheiten in der Dunkelheit nützt, um ohne erwischt zu werden, immer wieder den Zaun aufzuschneiden. „Alle Tiere, die aus der Koppel entweichen, gehören dann mir. Zu deren Abschuss und Verkauf bin ich sogar nach dem Jagdrecht berechtigt, solange diese sich in meinem Revier aufhalten. Ich will doch mal sehen, wie lange der das aushält. Jedenfalls lasse ich nicht zu, dass der uns mit seiner Damwildhaltung die Wildbretpreise kaputt macht!“

Diese Beispiele entsprechen sicher nicht generell überall der Jagdpraxis, aber sie lassen erahnen, was so draußen bei Nacht und Nebel, wenn es keiner sieht, alles passieren kann.

Begünstigend für Jäger bei kriminellen Handlungen ist, dass diese ihnen wegen der Heimtücke nur selten sicher nachzuweisen sind. Ob dies zukünftig mit der Verbreitung batteriebetriebener, versteckter Videokameras anders wird? Zur Zeit jedenfalls ist es selbst bei einer unauffälligen Bewachung rund um die Uhr nicht einfach, gegen einen ertappten Jäger die Beweislast zu erbringen, so dass vor Gericht eine Verurteilung erfolgt.

Wird dagegen ein Jäger dennoch erwischt und der vorsätzlichen Straftat gegen fremdes Eigentum überführt und verurteilt, so ist in der Regel auch dessen Jagdschein einzuziehen (BJG §18). Das gilt auch bei einer Straftat gegen tierschutzrechtliche Vorschriften, wenn das Verhalten des Jägers von den Regeln des Waidwerks abwich.

Wird ein Jäger wegen solcher Vergehen überführt und ihm sein Jagdschein unanfechtbar entzogen, so endet damit auch der Jagdpachtvertrag, aber nur dann, wenn er alleiniger Pächter ist (BGJ §13).

Aus Angst vor Sachbeschädigungen an ihren eigenen Jagdeinrichtungen zwingen sich manche Jäger bei Begegnungen mit ihren Mitmenschen inzwischen sogar schon ein zähneknirschendes Lächeln ab, darum bemüht, einen freundlichen Eindruck zu hinterlassen, um offenen Streit zu vermeiden. Dennoch zeigte die Vergangenheit, dass wohl auch weiterhin heimtückische kriminelle Übergriffe durch Jäger oder ihre Helfer an privatem Eigentum nicht ausgeschlossen werden können.

Bezüglich der Benachteiligung der Bevölkerung durch die Jagd, sei an dieser Stelle auch noch kurz auf die gesetzliche Zwangsmitgliedschaft der Grundstücksbesitzer in den Jagdgenossenschaften, deren teilweise Entrechtung zugunsten der Jäger und an die zwangsweise Mithaftung bei Wildschäden an wirtschaftlich genutzten Flächen hingewiesen. Näheres dazu ist in Kapitel „Grundstückseigentümer und ihr Jagdrecht“ beschrieben.

Auch die Schäden und Ärgernisse, wegen der enorm überhöhten Wildschweinebestände an den Dorfrändern und auf den Äckern der Bauern, sind weitere Benachteiligungen der Bevölkerung durch die Hobby-Jägerei, ganz besonders wegen deren übertriebenen Hege dieser Tiere.

Wenn man alle die mit einer Jagdverpachtung im Zusammenhang stehenden Gefahren, Bedrohungen, immensen Benachteiligungen, Leidenszufügungen und finanziellen Verluste bedenkt, welche uns die Hobby-Jagd beschert und dazu sieht, wie dennoch in den meisten Gemeindeverwaltungen immer wieder aufs neue die gemeindeeigenen Jagdrechte an Hobby-Jäger freiwillig weiter verpachtet werden, dann wird man unweigerlich an dummstes Schildbürgertum erinnert. Dies kann aber doch nur noch die Jäger zu schallendem Gelächter verleiten und das auch nur mit einem spöttischen Seitenblick auf unsere Gemeinderäte und auch auf deren Wähler.

Das Festhalten der Jäger an ihrem noch immer bestehenden Recht zum weiteren Haustiermord, aber auch ihre alte Forderung und bisheriges Bemühen um eine Einschränkung des Waldbetretungsrechts für die Bevölkerung ist in Anbetracht der gesamten jägerischen Sinnlosigkeit, ein Zeugnis von deren geradezu unverschämten Respektlosigkeit vor der Bevölkerungsmehrheit und unserer demokratischen Grundordnung!

Die Tatsache, dass die Jagd heute der Allgemeinheit nur noch enorme Kosten und Schäden beschert, die Natur stört und verfälscht, sinnloseste Tötungen verursacht und letztlich nur einen perversen tierquälerischen Freizeit-Spaß darstellt, das sollte als Anlass genügen, um diesen Unfug endlich zu verbieten, anstatt sich mit diesen Leuten immer wieder auf neue faule Kompromisse einzulassen. Inzwischen sieht es sogar danach aus, als ob man, nur für deren Trophäenkult, schon bald Bäre und Wölfe auswildern will! Vielleicht soll dies auch geschehen um nichts unversucht zu lassen, in dem Bemühen die Bevölkerung aus der Natur zu verdrängen.

Jährlich etwa 1.200 Personenverletzungen mit

Schusswaffen durch Jäger,

sowie die vorsätzliche Tötung von jährlich

25.000-30.000 Hunden und

300.000-400.000 Hauskatzen

machen die Hobby-Jäger inzwischen auch

zu einer Geißel für die Bevölkerung!

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