Tierquälerei im Zusammenhang mit der Jagd

Bei allen den Belastungen, welche die Hobby-Jagd der Natur beschert, sollte das Leid der eigentlich Betroffenen – der Tiere – nicht übersehen werden.

Längst suggeriert man uns seitens der Jägerschaft mit Bezeichnungen wie  ‚waidgerechte Jagd‘ oder ‚nachhaltige und schonende Jagdausübung‘ dass bei der heutigen Jagd kein Tier unnötig erschossen wird und dass selbst dann, wenn geschossen wird, es dabei sogar noch ganz human zugeht.

So mancher Jäger aus der Nachbarschaft weiß dazu beruhigend zu berichten, dass es bei der Jagd heute keine Tierquälereien mehr gibt und dass wegen der verwendeten modernen Gewehre ein Tier so schnell tot ist, dass es zuvor nicht einmal mehr in der Lage war, den Schuss zu hören.

Derartige von Jägern verbreitete Illusionen, vom schnellen und schmerzlosen Tod eines waidgerecht erlegten Tieres, zielen eindeutig nur darauf ab, uns von allen den Tierquälereien abzulenken, die im Zusammenhang mit der Jagdausübung alltäglich sind.

Auch bezeugen Hubertusmessen, Jagdhornblasen und die dummen Zeremonien, wie z.B. dem toten Tier einen grünen Zweig ins Maul zu stecken usw., von dem bereits alten Brauch und Bemühen der Jägerschaft, mit dem Zelebrieren einer gewissen Todschuss-Romantik, von diesen, den Tieren zugefügten Qualen, abzulenken und statt dessen jägerische Ehrenhaftigkeit vorzuspielen.

Einen besonderen Stellenwert beim Verharmlosen und Schönfärben dieses blutigen und unehrenhaften Handwerks scheint dabei auch diese ganz spezielle Jägersprache zu erfüllen. Dort wo über die blutige Wirklichkeit gesprochen wird, verwendet man sinnverdrehende Worthülsen, hinter denen sich nach außen hin die grausame Wirklichkeit der Jagd verbirgt.

So ist z.B. die Bezeichnung „waidgerecht“ von den Jägern gut gewählt, um den Eindruck zu erwecken, dass es bei der Jagd, bei dem Ermorden von Tieren, human und gerecht zugeht. Tatsächlich bezeichnet der Jäger damit aber nur die richtige Anwendung jagdlicher Spielregeln, die in vielfacher Hinsicht die Tierquälerei nur noch zusätzlich fördern.

Die Jägersprache strotzt daher geradezu vor derlei irreführenden Bezeichnungen. Z.B. das Blut der Tiere bezeichnet man als Schweiß, denn Schweißspur hört sich viel harmloser als Blutspur an. Verharmlosend sind auch andere Bezeichnungen, wie z.B. das durch einen Fehlschuss verstümmelte Tier gilt lediglich nur als waidwund oder als krank. Das Ermorden von Tieren gilt als Erlösen von Schmerzen oder man bezeichnet es einfach als Erlegen oder als Ernten. Einem Vogel die Beine kaputt schießen bezeichnet man als Ständern, usw.

Ob diese Wortwahl ganz ohne jegliches Nachdenken zustande kam?

Eine Verharmlosung der Jagdausübung ist bei derart sinnentstellten Wörtern jedenfalls unverkennbar.

Nur: darauf fallen inzwischen immer weniger Menschen herein! Statt dessen wurden die kritischen und anklagenden Stimmen, bezüglich der mit der Jagdausübung verübten Tierquälereien, mehr und mehr. Sogar aus den Reihen der Jäger kommen Vorwürfe gegenüber eigenen Kollegen! Dabei geht es vor allem um die in letzter Zeit erschreckende Zunahme verstümmelter Tiere, die mit Schussverletzungen oft noch jahrelang in der Natur dahin vegetieren.

Erst der Einblick in die Jagdpraxis lässt uns erkennen was die Jägerschaft mit all ihrem Theaterspiel zu verbergen hat, denn schrecklichste Formen von Tierquälereien gehören, schon seit es die Jagd gibt, immer wieder zur Jagdausübung mit dazu. Und das in einem weit größeren Umfang als es der in diese Geheimnisse Nichteingeweihte vermuten würde.

Man schätzt, dass bei der heutigen Jagd nicht einmal die Hälfte der als „Treffer“ bezeichneten Schüsse sofort tödlich sind.

In unserer heutigen Zeit, wo die Jagd doch vorwiegend nur noch als Hobby und dazu auch noch in einer für den puren Spaß sinnlos übersteigerten Form ausgeübt wird, ist ein Verharmlosen der dabei verübten Tierquälereien für die Jäger wichtiger denn je. Denn nur so kann dieses Morden und Tiere quälen als Hobby in unserer Gesellschaft weiter toleriert werden.

Es soll ja schließlich auch niemand auf den Gedanken kommen, seinem freundlichen Nachbarn oder gar einem Ministerpräsidenten brutalste Tierquälereien zu unterstellen, nur weil der zur Jagd geht! Ein solcherart niedrigstes, manchmal geradezu barbarisches menschliches Verhalten, durch dieses nur noch aus Spaß oder Gier erfolgende Morden, das passt einfach nicht mehr so ganz in unsere Vorstellung, bezüglich eines gebildeten und in unserer modernen Gesellschaft lebenden Menschen. Also zeichnet man das nette und damit völlig falsche Bild über die Jagd, um sich so der Öffentlichkeit zu präsentieren.

Inzwischen leben aber immer mehr von Jägern verstümmelte Tiere, oft noch lange Zeit unbehelligt, in unserer Natur weiter. Ihre Angst vor Menschen ist durch ihr Jagderlebnis derart groß, dass selbst aufmerksame Jäger diese enorm vorsichtig gewordenen Tiere kaum wieder zu sehen bekommen. Und wenn das doch gelegentlich erfolgt, dann ist unter Jägern die Rede von dem heimlichen Bock oder der heimlichen Geiß usw.

Bezüglich der zunehmenden Anzahl von schussverletzt in unserer Natur lebenden Tieren war sogar in der Jägerzeitschrift ‚Unsere Jagd 3/93‘ im Kapitel „Revier-Praxis“ der Vorwurf eines Jägers veröffentlicht. Demnach sind es nicht nur die häufig in der Dunkelheit beschossenen Wildschweine, sondern auch das bei Tageslicht bejagte Rehwild, das grässlichste Verstümmelungen erleidet. Dabei handelt es sich am häufigsten um Knochenzertrümmerungen an einem der Vorderbeine. Die auf Jäger-Deutsch verharmlosend als „laufkrank“ bezeichneten Tiere sind in den meisten Fällen noch auf drei Beinen fluchtfähig und werden nach Angaben von Jägern nur in den seltensten Fällen bei einer Nachsuche erfolgreich aufgespürt und wenn, dann jedenfalls nicht um ihnen zu helfen.

Nach den Vorwürfen eines Jägers, liegt die Hauptursache dieser bereits rapide angestiegenen Zahl verkrüppelter Tiere, die in unserer Natur leben, an der zunehmenden Jagdpraxis des Anlockens. Dabei wird der Schuss vom Hochsitz herunter auf das dicht davor am Lockfutter verweilende Tier abgegeben. Eine geringe Verfehlung des beabsichtigten Treffpunktes zerschmettert aus dieser Position eines der Vorderbeine.

Für jedes dieser so zugerichteten Tiere beginnt ab diesem Moment des jägerischen Nervenkitzels ein qualvolles Leben. Ein Leben mit einer eiternden oder gar faulenden und übel stinkenden Wunde, aus der auch noch nach Jahren, falls das Tier nicht vorher daran zugrunde geht, die Knochensplitter hervorragen.

Eine häufige Ursache solcher Fehlschüsse sind nicht irgendwelche schwierigen Umstände, sondern oft nur die mangelnden Schießfertigkeiten der Jäger. Die damit ausgelösten Tierquälereien wären daher zu einem großen Teil vermeidbar, wenn die Jagdausübung nur guten Schützen erlaubt wäre.

Genau zu diesem Thema findet man wiederum in der Jagdzeitschrift „Die Pirsch“ 46. Jg. Nr.17, aufschlussreiche Informationen. Demnach beklagt dort ein Jäger, dass selten mehr als zehn Prozent seiner Kollegen auf dem Schießstand anzutreffen sind, um ihre Schießfertigkeiten zu üben. Die meisten Jäger üben lieber an lebenden Zielen! Und über schlechte Schüsse und verletzte Tiere spricht man als Jäger nicht.

Die Praxis zeigt aber wie schlecht es um deren Treffsicherheit steht. Wenn schon Tiere, die wie auf dem Präsentierteller dicht vor dem Hochsitz stehen, nicht sicher getroffen werden, so kann man sich denken, was da noch alles an Tierquälerei vor kommt.

Man mag sich nur mit Schaudern vorstellen was passiert, wenn so ein Jäger von der Seite auf ein Tier schießt und nicht richtig trifft. Ein Schuss etwas zu weit vorne angetragen kann, anstatt tödlich zu sein, dem Tier das halbe Gesicht zerfetzen. Auch solche Tiere können noch fliehen, auch wenn viele wegen ihrer Verletzungen danach verhungern oder verdursten, falls sie nicht erneut ins Visier eines Jägers geraten. Der etwas zu weit hinten angetragene Schuss zerfetzt die Bauchdecke. Es sind Ergebnisse von Nachsuchen bekannt, wo solcherart verletzte Tiere bei der Flucht sich selbst auf die heraushängenden Därme getreten sind oder den lebenden Tieren auf der Flucht verhängende Därme abgerissen wurden. Ein derartig zugerichtetes Tier würde jedem normalen Menschen über seine angerichtete Tierquälerei die Augen öffnen und ihn nie wieder eine solche Waffe anfassen lassen. Für einen richtigen Jäger gehört solches jedoch einfach zum Hobby mit dazu!

Man verdrängt das Mitempfinden oder man hatte noch nie welches.

Es ist unbestreitbar, dass manche Menschen Brutalität sogar noch für besonders männlich und erstrebenswert halten. Dabei übersehen sie dann nur zu gerne, dass sie selbst äußerst wehleidige Weichlinge sind und ihre Grobheit und Rücksichtslosigkeit gegenüber anderen keine besondere Kunst, sondern nur ein Entwicklungsrückstand ist.

Überhaupt braucht man sich über, von den Jägern verstümmelte Tiere nicht zu wundern, denn immerhin genügt als Qualifikationsnachweis zur Jagdausübung die vor Jahren irgendwann einmal bestandene Jägerprüfung. Diese berechtigt den Jäger bis ins hohe Alter zur Lösung eines Jagdscheines oder alle drei Jahre zu dessen Verlängerung, ohne dass dabei eine Nachprüfung der Sehkraft oder der Schießfertigkeiten erfolgt!

Wie erstaunlich wenig dem Gesetzgeber an Tierschutzbelangen eigentlich liegt, zeigt sich, wenn er Tierschutz und Spaß-Jagd gegeneinander abwägen muss. Dies z.B. auch in Rheinland-Pfalz, bei der 1997 unter SPD/FDP Regierung erfolgten Überarbeitung des Landesjagdgesetzes. Anfangs gab es dort die Überlegung weitere Jagdscheinverlängerungen von bestandenen Schießnachweisen abhängig zu machen. Dann strich man diese Änderungsabsicht wieder. Der Grund dieses Zurückschwenkens war die Sorge um die Jagdpachtverträge derjenigen Hobby-Jäger, welche nicht mehr dazu fähig sind die geforderten Schießnachweise zu erbringen.

Nun hat man auch hier, unter Mitwirkung der SPD, den tierquälerischen Jagdfreuden wieder einmal mehr eine höhere Priorität eingeräumt als dem Tierschutz. Somit lässt man es auch hier zu, dass ungeeignete Personen weiterhin auf Tiere ballern und in überhöhtem Umfang diese verstümmeln.

Die Nachprüfung der Sehkraft und der Schießfertigkeiten wäre aber dringendst geboten, um nicht gegen § 4, Abs.1 des Tierschutzgesetzes zu verstoßen. Dieser lautet:

„Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. Ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen waidgerechter Ausübung der Jagd oder auf Grund anderer Rechtsverordnungen zulässig......, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen.“

Schmerzen wären aber durch qualifiziertere Jäger in erheblichem Umfang vermeidbar.

Die Einführung von Sehtests und Schießnachweisen müsste aber auch aufgrund des Bundesjagdgesetzes erfolgen, wollte man hier nicht den §17 missachten.

Dieser Paragraph besagt in Absatz 2, dass der Jagdschein zu versagen ist, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die entsprechende Person die erforderliche Zuverlässigkeit oder körperliche Eignung nicht besitzt.

Aber wie sollten die entsprechenden Behörden diesbezüglich verantwortungsbewusste Entscheidungen treffen können, wenn bei den Jagdscheinverlängerungen keinerlei Nachprüfungen statt finden? Man braucht sich daher nicht darüber zu wundern, wenn man bei uns noch so manchen gebrechlichen und halb blinden Achtzigjährigen bei der Jagd antreffen kann, der dazu noch völlig unbekümmert, bezüglich Sehtests und Schießfertigkeitsnachweis, in unserer von Menschen stark frequentierten Natur, mit scharfer Munition herumballern darf. Aber auch mancher revierlose und völlig aus der Übung gekommene jüngere Jäger bedroht als zahlender Gast auf Gesellschaftsjagden oft weniger die Tiere als sich und seine Mitmenschen durch den ungeschickten Umgang mit seiner Schusswaffe.

Verstöße gegen das Gesetz sind aber auch wegen der enorm eingegrenzten  Kontrollmöglichkeit des Jagdscheines denkbar. Denn zur Kontrolle des Jagdscheines ist nur der Jagdaufseher oder die Polizei berechtigt. Der Jagdaufseher ist aber oft ein Jagd-Kumpel und Polizeikontrollen im Wald, auf den Hochsitzen, sind kaum vorstellbar. Demnach dürfte es für einen Jagdpächter ein leichtes Spiel sein, wenn er irgendwelche Hilfskräfte, anstatt zu bezahlen, lieber mitjagen lässt. Auch Freunde und Gäste könnten so zur Jagdausübung kommen, ohne je eine Jägerprüfung abgelegt zu haben oder gar zur Waffenführung berechtigt zu sein.

Durch die eingeschränkte Kontrollmöglichkeit aufgrund der bestehenden Rechtslage, begünstigt der Gesetzgeber solche, auch damit zusammenhängenden unnötigen Tierquälereien.

Nichts gegen Jäger, die nie etwas treffen. Aber schlimm ist, dass Tierquälereien, die mit vorgeschriebenen Schießübungen und besseren Jagdscheinkontrollen vermeidbar wären, auf leichtfertigste Art seitens der Behörden und des Gesetzgebers auch noch Vorschub geleistet wird.

Besonders bei Treib- und Drückjagden sind sehr treffsichere Jäger wichtig. In der Praxis schießen aber doch gerade hier viele ungeübte Jäger mit, was in der Regel auch durch einen enorm hohen Prozentsatz an verletzten und verstümmelten Tieren belegt wird.

Nach Ende einer solchen Jagd-Gaudi geht es für viele zuerst einmal zum fröhlichen Feiern, bis hin zum totalen Besäufnis, welches gelegentlich auch schon vor der Jagd mit der einen und anderen in der Runde kreisenden Schnapsflasche begann.

Die vorgeschriebene Nachsuche nach den zu Krüppeln geschossenen Tieren geschieht dann häufig zu einem Zeitpunkt danach. Auch deshalb, damit das verletzte Tier dem Jäger oder Schweißhundeführer nicht mehr gefährlich werden kann, wartet man oftmals einige Stunden ab, bevor man mit dem Nachsuchen beginnt. Bei Einbruch der Dämmerung verschiebt man das Nachsuchen auch oft noch bis zum nächsten Tag. Man lässt das Tier somit in seinem Wundbett liegen. Das hört sich in der Jägersprache auch wieder ganz harmlos und human an. Tatsächlich vegetieren die betreffenden Tiere oft mit wahnsinnigen Schmerzen noch tagelang dahin.

Aber auch die bei einer Nachsuche noch lebend aufgefundenen Jagdopfer erleiden panische Todesängste, was sich oftmals in erbärmlichen Angstschreien ausdrückt, sobald so ein Tier seines Mörders ansichtig wird. Der führt dann eigenhändig und oft ohne jegliche vorherige Betäubung, mit Messerstichen oder mittels Pistolenschuss dessen Hinrichtung aus.

Wenn der Normalbürger mit ansehen könnte, wie ungerührt und brutal viele Jäger mit bereits halbtot geschossenen Tieren umgehen, er wäre entsetzt. Er wäre auch darüber entsetzt, dass es in unserer zivilisierten Gesellschaft noch immer solche primitiven Barbaren gibt und deren Handeln straffrei ist.

Aber auch diese, von solcherlei Brutalitäten innerlich verrohten Menschen, empfinden bei derartigem Morden noch ein Gewissen. Allerdings keine Gewissensvorwürfe wegen des Tötens, sondern entsprechend ihrem von Jagdritualen geprägten Gewissen, dabei sogar noch eine Gewissenserleichterung.

Manche dieser Nachsuchen enden auch schon an der Grenze des Nachbarreviers, wenn mit dem Reviernachbar zuvor keine Wildfolgevereinbarung getroffen wurde. Ein Weitersuchen darf dann laut Gesetz erst nach Eintreffen des dortigen Revier-Pächters erfolgen. Wenn der aber nicht kommen kann, sei es aus beruflichen Gründen oder nur weil er lieber selber von seinem Hochsitz aus auf ein eigenes Opfer lauert, dann ist die Nachsuche damit bereits zu Ende.

Sehr viele Verkrüppelungen wären auch vermeidbar, wenn die Jäger auf das Anbringen riskanter Schüsse verzichten würden.

Einen riskanten Schuss anzubringen ist die Bereitschaft des Jägers, ein Tier auch dann zu beschießen, wenn es nicht optimal vor der Flinte steht und eher mit Verletzung und Quälerei als mit dessen Tod zu rechnen ist.

Die Hass-Jagd gegen Jagdkonkurrenten im eigenen Revier, gegen das sogenannte Raubwild, wie Füchse, Marder, Greifvögel, Hauskatzen, frei laufende Hunde, usw. treibt viele Jäger dazu, einem solchen Tier einen riskanten Schuss anzutragen.

Aber auch die Jagdbegeisterung auf Rehe, Hirsche, Wildschweine, usw. kann zu riskanten Schüssen verleiten. Besonders dann, wenn eine unerwartete Chance auf ein Tier mit außergewöhnlicher Trophäe die Besitzgier des Jägers zu sehr anheizt.

Auch das Verlangen des Jägers nach Inbesitznahme eines bestimmten Tieres, das ihm immer und immer wieder durch die Lappen ging, kann die Jagdbegeisterung auch in eine Form des Zorns, gegen dieses Tier, ausarten lassen. Die Erlegung kann dann in einer besonderen Art von Hassbefriedigung gipfeln. Sogar die Qualen des Tieres können von manchem Jäger dann noch als befriedigende Strafe, für dessen zuvor noch andauerndes Entkommen empfunden werden. Derartige krankhafte sadistische Wesenszüge werden dann, wenn sie überhaupt einmal in einem Gespräch erwähnt werden, nach außen hin wieder gerne in positiver Weise als Jagdtrieb dargestellt.

Im Vergleich zu diesen geschilderten Tierquälereien wirkt die in vorhergehenden Kapiteln bereits geschilderte unerträgliche Stressbelastung der gesamten Wildtier-Population, wegen eines übersteigerten Jagddrucks, geradezu harmlos. Dennoch sei auch an dieser Stelle nochmals erwähnt, dass die Tiere aus Angst vor den heimtückischen Schüssen nicht nur ihren Lebensraum verlagert, sondern auch noch ihren Lebensrhythmus verändert haben. Und dass viele von ihnen daher tagsüber hungernd in Verstecken ausharren müssen und abmagern.

Und das alles nur aus andauernder purer Todesangst!

So weit die Umschreibung bezüglich der Tierquälereien an den größeren Wildtieren und einige Schilderungen über diese noch harmloseste Variante der Jagd, bei der man nur mit Einzelgeschossen auf die Tiere schießt.

Das Tierschutzgesetz ist in vielen Bereichen auf die Jagd nicht anwendbar, da die Jagdausübung einen Sonderstatus gegenüber dem Tierschutzgesetz genießt. Bei der Jagd sind daher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz zulässig. Voraussetzung ist nur, dass die Jagd waidgerecht erfolgt. Aber diese Waidgerechtigkeit ist nicht viel mehr als eine von Jägern selbst erstellte Regelung zur Tötung von Tieren mit Nuancen von Perversion und Idiotie. Sie ist in ihrer Auslegung auch derart dehnbar, dass kaum eine Form der jägerischen Tierquälerei als nicht waidgerecht einzustufen wäre.

Bei gerichtlichen Streitigkeiten ist jägerisches Verhalten nur strafbar, wenn gegen diese sogenannte Waidgerechtigkeit verstoßen wurde. Damit ist, wie bereits erwähnt, in unserem Rechtsstaat dieser von Jägern erfundene Unsinn mit der Waidgerechtigkeit den staatlichen Gesetzen, in dem Fall dem Tierschutzgesetz, sogar übergeordnet!

Diese, selbst vor unseren Gerichten so hoch eingeschätzten Regeln der Waidgerechtigkeit, verlangen, dass der Jäger größere Wildtiere vor dem Schuss gut beurteilen kann. Am besten ist es, wenn das Tier ruhig steht. Aber auch ein riskanter Schuss gilt noch als waidgerecht.

Bei den Kleintieren hingegen gebietet die selbe Waidgerechtigkeit, dass auf das Tier nur geschossen werden darf, wenn es in Bewegung ist.

Der Hase muss beim Beschuss rennen und der Vogel fliegen, wenn der Jäger sich waidgerecht verhalten will.

Man erkennt schon darin den Unsinn dieser Regelungen.

Eindeutig schimmern da aber sportlich fixierte Reglementierungen durch. Denn auf größere Tiere dürfen nur Einzelgeschosse abgegeben werden. Mit Schrotschuss wären diese vermutlich zu einfach zu treffen und dieser Schützensport daher zu anspruchslos.

Kleinere Tiere würde man zu oft verfehlen, was bestimmt den Spaß an diesem Sport stark mindern würde. Hier ist daher der Beschuss mit den Streuschuss-Patronen zulässig. Da das Treffen somit wieder zu einfach werden könnte, hat man vermutlich diese Disziplin durch die Regelung erschwert, dass das Tier in Bewegung sein muss. Als eine Jagdausübung mit sportlichem Hintergrund, würde ich diese Regelung bezeichnen. Denn, warum darf nicht auf den sitzenden Hasen oder die schwimmende Ente geschossen werden? So wären diese doch wesentlich sicherer zu treffen und es gäbe weit weniger verletzte Tiere.

Dennoch müssen sich unsere Gerichte bei ihrer Beurteilung in Jagdangelegenheiten, entsprechend der Gesetzeslage, solch irrwitzigen Vereins- bzw. Verbandsregeln unterordnen und bei der Rechtsprechung davon steuern lassen. Und das alles nur zur Aufrechterhaltung von Jagdfreuden und zur rechtlichen Deckung der damit zusammenhängenden Schandtaten.

Gerade diese so hoch bewerteten Regeln der Waidgerechtigkeit erhöhen die Tierquälereien in einem ganz erschreckenden Ausmaß. Denn besonders mit Bleischrot-Munition werden weit mehr Tiere verletzt, als getötet. Gerade wegen der Regelung, nur auf fliegende Vögel zu schießen, gibt der Jäger häufig einen sogenannten Hebeschuss ab. Dies ist ein Schuss, mit dem er die Tiere aufscheucht. Erst dann erfolgt der Schuss mitten hinein in den aufgeflogenen Entenschwarm. Ein oder zwei schwer verletzte Tiere beginnen abzustürzen, während eine Menge anderer durch Streupartikel ebenfalls getroffener Tiere mit dem Schwarm noch fliehen können. Diese Tiere erleiden ein etwa ähnlich qualvolles Schicksal, wie bereits bei den Fehlschüssen an größeren Tieren beschrieben wurde.

Man kann sich das Massaker vorstellen und die Tierquälereien erahnen die von der Jägerschaft angerichtet werden, wenn die ihre jährlichen Schützenfeste auf Enten und andere Wasservögel abhalten. Es ist ein Wettschießen auf lebendige Ziele, die oft noch zuvor mit ausgesetzten Volierenten angereichert wurden und das nur, um mit mehr Spaß auf noch mehr Tiere ballern zu können.

Nach dem Absturz, den viele Tieren überleben, wird das entsprechende Opfer dann von dem Jagdhund erfasst und dem Jäger gebracht.

Dies alles zeigt noch einmal, dass Jagd kein Töten aus der Distanz ist, bei der man nur den Finger zu krümmen, aber ihn ansonsten nicht zu beschmutzen braucht. Jäger sind Metzger in der freien Natur, die eigenhändig Tiere erstechen oder erschlagen. Oft werden die Tiere dann an Ort und Stelle von dem jeweiligen Jäger auch noch ausgenommen. Das Gedärme der Tiere wird dabei nicht immer notdürftig verscharrt, sondern bleibt in vielen Fällen offen liegen, um anschließend damit noch Füchse anzulocken.

Leider ist mit der extrem tierquälerischen Schrot-Munition und auch der anderen Schießerei noch längst nicht vollständig alles umschrieben, was die Jäger an Tierquälereien sonst noch betreiben.

Noch immer wird in unserer hochentwickelten Gesellschaft auch die Fallenstellerei als eine beliebte Form der Jagd ausgeübt. Der Deutsche Jagdverband wehrt sich sogar ganz immens gegen die Forderungen des Deutschen Tierschutzbundes, die Fallenjagd endlich aufzugeben. Man verteidigt die Fallenjagd und zitiert § 19 Abs1 Nr.9 des BJG. Demnach sind Fallen die nicht sofort töten oder unversehrt fangen inzwischen verboten.

Damit behauptet man, dass die Fangjagd tierschutzgerecht erfolgen würde und auch keinen Gesetzesverstoß darstelle.

Verstößt jedoch ein Jäger gegen diesen §19, indem er auch alte Mordwerkzeuge weiterhin benützt, dann ist das auch nicht weiter schlimm, denn dann begeht er nach § 39 BJG nur eine Ordnungswidrigkeit, also einen der bedeutungslosesten Gesetzesverstöße die es in unserem Strafrecht gibt. Entsprechend niedrig könnte somit auch die Hemmschwelle zur weiteren Verwendung der alten Fallen bleiben. Das vor allem auch dann, wenn im Fall des Erwischt werdens, die Untere Jagdbehörde und der dort angestellte Jägerkollege für die Rüge zuständig ist.

Geht man aber einmal theoretisch davon aus, dass wirklich nur die zulässigen Fallen verwendet würden, so bleibt diese Jagd dennoch weiterhin eine ganz besonders grausame Jagdform.

Untersuchungen belegen, dass das zugelassene, da angeblich perfekt tötende Abzugseisen, auch bekannt unter dem Namen „Schwanenhalsfalle,“ nur bei einem Teil der Opfer seine totsichere Wirkung zeigte. Ein Drittel der gefangenen  Tiere hatte nicht die richtige Größe für die aufgestellte Falle oder wurde aus anderen Gründen an ungünstigen Körperstellen getroffen, so dass viele langsam und elendig in den Fallen krepieren mussten. Und diese Tierquälereien dauern auch heute noch an, da die Fallenstellerei bei uns noch immer zulässig ist.

Jeder Fallensteller weiß, dass ein perfekter Fang nie sicher ist und grässlichste Verstümmelungen an Tieren durch Fallen noch immer sehr häufig sind.

So schilderte ein erfahrener Jäger seine Fangergebnisse mit modernen und angeblich todsicheren Fallen wie folgend: 16% der gefangenen Katzen hingen nur mit dem Vorderfuß in der Falle. Weitere solcher Prankenfänge gelangen aber auch bei Mardern, Dachsen usw.

Nur beim Auftreffen des Schlagbalkens ins Genick ist dem Tier ein relativ schneller Tod beschieden. Das Auftreffen auf den Brustkorb führt zu Lungenquetschungen und zu einem langsamen und qualvollen Tod. Auch Quetschungen im Bauchbereich waren nicht selten und nicht weniger tierquälerisch tötend.

Von den Vögeln waren besonders Eichelhäher und Amseln in den Fallen. Die Vögel waren meistens tot, außer wenn sie nur mit einem Flügel in der Falle hingen. So die Erfahrungen dieses Jägers.

Ein anderer, scheinbar ein Neuling und vielleicht daher noch etwas mehr sentimental beschaffener Jäger, entdeckte innerhalb von neun Tagen sieben Bussarde in seiner den Vorschriften entsprechenden Schwanenhalsfalle.

„Tot war keiner und es war scheußlich, wie sie mit angst- und qualvollen Augen einen anstarrten.“ Mit diesen Worten beschrieb er danach sein Jagderlebnis.

Ein weiteres Fallenjagderlebnis schilderte ein verdutzter Jäger, der seine Schwanenhalsfalle nicht mehr vorfand. Nur noch die abgerissene Kette war stummer Zeuge irgend eines dramatischen Vorfalls. Nach mehr als einem Jahr fanden dann Waldarbeiter das Eisen neben dem schon bemoosten Gerippe eines Wildschweines.

Ein solches Flüchten mitsamt der Falle ist eine Ausnahme. Die meisten der z.B. nur an Pfote oder Schnauze gefangenen und überlebenden Tiere müssen dann unter entsetzlichen Schmerzen bei Wind und Regen, bei Kälte oder Sommerhitze aushalten bis irgendwann ihr Mörder erscheint, um sie zu erschlagen.

Oft zieht sich das langsame qualvolle Sterben in der Falle über mehrere Tage hin, wenn die Totschlagfalle nicht täglich kontrolliert wird.

Während durch Schussverletzungen verkrüppelte Tiere irgendwo versteckt im Gestrüpp liegen können, sind in Fallen gefangene Tiere nicht nur durch ihre Verletzungen gequält, sondern auch noch durch den Stress, sich von diesem Ort des Schreckens nicht mehr entfernen und verstecken zu können, was für ein verletztes Tier sehr wichtig ist. Die Belastung durch Schmerzen ist schlimm, dazu bedarf es nicht noch der zusätzlichen panischen Angst und Stressbelastung!

Aber auch in Lebendfallen müssen Tiere lange mit Todes-Angst und dementsprechendem Stress oder Panik oft in Hitze oder Kälte ausharren, bis der Jäger kommt, sie aus der Falle heraus in einen Sack schüttelt und dann damit so lange auf den Boden schlägt bis sie endlich tot sind. Ob dieser edle Waidmann in dem Moment auch an seinen Waidwerksspruch denkt und mit diesem Handeln den Schöpfer im Geschöpfe ehrt?

Die panischen Angstschreie der Tiere in diesen letzten Lebensminuten beeindrucken derartige Tierquäler oft genauso wenig, wie bei den Hinrichtungen nach erfolgreicher Nachsuche von schussverletzten Tieren.

Manchen Tieren bleibt solches erspart, denn sie verkraften dieses Gefangensein nicht. Durch psychische Überlastung verenden sie schon zuvor.

Von der Wippbrett-Lebendfalle ist bekannt, dass man darin besonders häufig die inzwischen unter Schutz stehenden Eichhörnchen findet, aber nicht mehr lebendig, denn vom Wippbrett werden  diese in der Regel eingequetscht und qualvoll getötet.

Gesetzlich ist die Kontrolle der aufgestellten Lebendfallen mit maximal 24 Stunden Abstand vorgeschrieben. In der Regel früh morgens, da man damit ja Nachttiere zu fangen beabsichtigte und gefangene Tiere nicht unnötig lange leiden lassen sollte. Wieselfallen müssen täglich zweimal kontrolliert werden. Eine Theorie die in der Praxis nicht gerade Begeisterung bei den Jägern auslöste. Wer kann es sich schon leisten, sich nach solchen Vorschriften zu richten, wenn er in seiner spärlichen Freizeit doch auch noch ab und zu etwas erschießen will? Zudem ist es nicht gut, wenn man zu oft an die Fallen heran tritt, denn dann fängt man nichts, weil der menschliche Geruch manche Tiere abschreckt. Eine Falle wird erst gut, wenn sie etwas verwittert ist, bzw. der menschliche Geruch ihr und dem näheren Umfeld nicht mehr anhaftet.

Viele Jäger verwenden dann doch wieder lieber die Totschlagfallen, die man nur alle paar Tage einmal kontrolliert. Dann präsentieren diese tatsächlich fast nur noch tote bzw. verendete Tiere.

Die Fallenjagd versucht man seitens des Deutschen Jagdschutzverbandes damit zu rechtfertigen, dass diese ein unverzichtbarer Teil des Jagdschutzes sei.

Angeblich kann man viele Raubtiere wie Marder und Iltisse wegen ihrer Nachtaktivität nur noch auf diese Weise erlegen und zum Schutz von Fasanen, Kaninchen usw. muss derartiges geschehen.

Am Beispiel mit dem Fang von Iltissen zeigt sich dabei wieder einmal die Schizophrenie jägerischer Argumentationsweisen. Mit einem derart betriebenen Schutz ihrer Kleinwildbrut bekämpfen die Jäger andererseits die Hauptfeinde der Wanderratten und damit schaden sie wiederum ihrer begehrten Entenpopulation!

Indes bezeugte die Vergangenheit, dass eine spürbare Bestandsminderung der von Jägern mit Fallen bekämpften Raubtiere so nicht zu erzielen war und dieses Argument „Fallen für eine Anhebung der jagdbaren Friedwildbestände“ nicht länger haltbar ist. Auch am Beispiel des Fuchses bezeichneten nicht nur Ökologen, sondern auch einige Jäger, die Fallenjagd als den größten Unsinn. Denn viele Raubtiere, darunter auch der Fuchs, regulieren sich in ihrem Bestand selbst nach dem vorhandenen Futterangebot. Durch die in Fallen zu Tode gequälten und noch zusätzlich erschossenen Füchse werden nur die bereits beschriebenen, die Verluste ausgleichenden, natürlichen Regulationsmechanismen in Gang gesetzt. Dadurch kommt es zu einem schnellen Schließen der entstanden Lücken und gelegentlich auch zur Überpopulation. Dagegen beträgt die Fangquote nur einen geringen prozentualen Anteil der jährlichen Nachwuchsmenge und führt zu keiner echten Bestandsminderung.

Besonders am Jagdopfer „Fuchs“, aber auch bei all den anderen, sich nach dem Futterangebot selbst regulierenden Raubtieren, wird die ganze Hobby-Jägerschaft wieder einmal mit ihrer eigenen Sinnlosigkeit bei der Niederwildjagd und Fallenstellerei konfrontiert.

Demnach könnte man nicht nur auf das Fallenstellen, sondern auch auf die gesamte Kleintierjagd verzichten. Denn bei dieser Art der Jagd erfolgt das Töten der Tiere derzeit, zumindest in den landwirtschaftlich stillgelegten Bereichen, sowieso ohne vernünftigen Grund. Das sinnlose Töten von Tieren ist jedoch ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und verboten. Aber wie bereits erwähnt, erfolgt ja alles waidgerecht und somit gesetzeskonform!

In der Schweiz und in Holland ist man uns mit der gesetzlichen Regelung der Fallenjagd weit voraus. Dort sind Totschlagfallen inzwischen untersagt.

Eine Sonderform der Fallenstellerei betreiben die Jäger gelegentlich auch gegen Wildschweine. Mit behördlicher Genehmigung dürfen unsere Jäger gegen diese Tiere den „Saufang“, eine Lebendfalle, einsetzen. Bekanntermaßen werden die Tiere nicht in solchen Lebendfallen gefangen um sie zu markieren und zu kastrieren, sondern um sie zu töten.

In der Pirsch 44. Jg. Heft Nr 16 ist ein vielsagender Leserbrief eines Jägers zu diesem Thema veröffentlicht. Nach dessen Schilderung werden die Tiere dann am folgenden Tag mit vielen meistens nur verletzenden Schüssen ohne Betäubung getötet. Treffsichere Schüsse sind nicht möglich, da sich die Tiere in der Falle in panischer Angst wie verrückt umher bewegen.

Bezüglich der Fallenstellerei, besonders beim Niederwild, ist ein wirklich notwendiger Anlass, unter allen den von Jägern vorgetragenen Scheinargumenten, nicht erkennbar. Dennoch gibt es zwei Beweggründe zur Fallenstellerei und Kleintierjagd. Den einen geht es bei diesem Töten um den damit zusammenhängenden jagdlichen Spaß und die Freude beim Beutemachen und manchem anderen aber auch um die Hassbefriedigung, gegenüber den kleinen Jagdkonkurrenten. Und dann war da auch noch die ganzen Jahre eine finanzielle Verlockung. Letztere war vielen Jägern Anreiz genug, um den Pelz tragenden Jagdkonkurrenten mit doppeltem Wohlwollen das Fell über die Ohren zu ziehen. Denn mit guten Bälgen ließ sich die private Jagdkasse schon um einiges aufbessern, vor allem dann, wenn die Felle ohne Einschusslöcher waren. Inzwischen ist durch den Boykott der Pelzprodukte diese Einkommensquelle weitgehend versiegt und gelegentlich sogar auch aus den Kreisen der Jäger die Forderung zu vernehmen, dass man die Fallenjagd auch bei uns endlich als Bauernopfer fallen lassen sollte, bevor dem Image der Jägerschaft nur noch mehr Schaden dadurch entsteht. Besonders verletzte und lange schreiende Tiere könnten Spaziergänger anlocken. Ein Foto in der Zeitung genügt, um dem Image der örtlichen Jägerschaft wieder lange anhaltenden Schaden zu bescheren.

Ein anderes aber nicht weniger grausiges Kapitel der Jagd ist der Umgang mit dem Jagdhund.

Man vermutet zwar bei vielen Jägern wenigstens gegenüber ihrem Jagdhund eine gewisse Tierliebe. Auch gibt es über diese Tierliebe viele Artikel in Jagdzeitungen. Aber ob das wirkliche Tierliebe ist? Oder ist es nur die Verwechslung mit dem Gefühl der Genugtuung, über die treue Untergebenheit und den selbstlosen Einsatz des Hundes für jägerische Interessen? Ob diese Liebe zum Jagdhund mit der Liebe zum gut funktionierenden Auto etwa gleichzusetzen ist? Sobald die Zuverlässigkeit nachlässt schlägt diese vermeintliche Liebe bei vielen um, in Hass. Tritte, Schläge und für viele war es letztlich die Kugel für den Hund, die so manche merkwürdige Liebe beendet hat.

Dann musste wieder ein neuer Hund her und den musste man zuerst einmal zum Jagdhund ausbilden.

Zu den Aufgaben eines Jagdhundes gehört es, Wild aufzustöbern, zu stellen und auch angeschossene Tiere aufzufinden. Um ihn dies zu lehren, halten sich noch immer viele unserer Jäger an die Bestimmungen des Jagdgebrauchshundeverbandes (JGHV). Auch dieser Verband genießt einen Sonderstatus in unserer Gesellschaft. Seine Vereinsregeln zur Hundeausbildung sind ebenfalls unseren staatlichen Tierschutzgesetzen übergeordnet. Dementsprechend stur und kompromisslos reagierten dessen Funktionäre auf Änderungsvorschläge des Deutschen Tierschutzbundes.

Noch immer, soweit es noch Hasen im Revier gibt, werden hier bei der Frühjahrsprüfung die vorhandenen Anlagen des noch jungen Hundes auf der „Hasenspur“ geprüft. Dabei muss der Hund den Fluchtweg eines zuvor aufgescheuchten Hasen anhand der Geruchspur verfolgen. Jährlich werden in unserem Land dabei etwa 14.000 Feldhasen verfolgt. Dies führt auch zu einer enormen Störung der anderen Wildtiere. Da diese Störung im Frühjahr stattfindet, wenn viele Tiere brüten oder ihren Nachwuchs groß ziehen, muss dadurch auch mit einem Verlust von Jungtieren gerechnet werden.

Außer einem verständnislosen Kopfschütteln ergeben sich daraus auch noch einige Fragen. Z.B.: Wie ist derartiges Verhalten mit der von Jägern so häufig vorgetragenen Sorge um die Ruhe der Wildtiere vereinbar? Wie können gerade solche Menschen Betretungsverbote für ihre Mitmenschen in Teilbereichen der Natur fordern, damit das Wild mehr Ruhe findet, wenn man sich selbst derart verhält? Dem Drängen des Deutschen Tierschutzbundes, wonach solche Prüfungen wenigstens zeitlich zu verschieben und nicht im Frühjahr während der Brutzeit abzuhalten sind, folgte zwar die Einsicht mancher Politiker und Jagdfunktionäre, aber keine diesbezügliche Verschiebung.

Eine weitere unbegreifliche Methode der Jagdhundeausbildung ist das Üben an der lebenden Ente. Je Jagdhund werden dabei etwa 20 Enten verbraucht. Der Hund soll dabei immer jeweils ein solches, vom Jäger zuvor flugunfähig gemachtes und im Schilf ausgesetztes Zuchttier aufstöbern und aufs offene Wasser hinaus, in den Schussbereich des Jägers treiben.

Nicht selten kommt es dazu, dass der Hund das lebende Tier ergreift oder aus Angst untergetauchte Enten ertrinken.

Von den durchgestandenen Todesängsten der Enten kann man dabei nur etwas erahnen.

Bei jährlich etwa 5 000 auszubildenden Hunden ergibt sich ein jährlicher Bedarf von etwa 100.000 Übungsenten.

Derartige Tierquälerei ist in Dänemark, Griechenland, Irland, den Niederlanden, der Schweiz und in Spanien bereits verboten und durch alternative Übungen z.B. mit toten Enten ersetzt. Bei uns ist solches scheinbar nicht so einfach nachvollziehbar.

Nachdem die Funktionäre des JGHV uneinsichtig und kompromisslos in ihrer hierarchischen Position weiter verharrten, sahen einige Landespolitiker Handlungsbedarf.

Inzwischen ist nach intensiven Bemühungen des Deutschen Tierschutzbundes diese Ausbildungsmethode auch bei uns in einigen Bundesländern verboten.

Unbeeindruckt von dieser Entwicklung vergibt der JGHV weiterhin auch noch den „Härtestrich“ als eine ganz besondere Auszeichnung für Jagdhunde. Früher konnte man den Hund dazu einfach auf eine Katze hetzen, an der er seine Unerschrockenheit beweisen musste. Heute ist solche Tierquälerei verboten. Aber die Härtestrich-Auszeichnung gilt weiter. Der Hund braucht ja nur im Beisein eines Prüfers versehentlich eine Katze zu erwischen. Solange die Auszeichnung anerkannt ist, werden solche Zufälle von Jägern wohl begünstigt werden. Mit Lebendfallen lassen sich die erwünschten Katzen ja auch recht leicht beschaffen!

Da das Mitempfinden des Jägers mit den Tieren so außergewöhnlich ist, braucht man sich auch nicht darüber zu wundern, wenn diese zur Ausbildung von Teckel und Terrier in Schliefanlagen, das sind künstliche Gangsyteme, ihre Hunde auch auf Füchse oder Dachse hetzen. Damit sollen die Hunde lernen, später in der freien Wildbahn die entsprechenden Wildtiere aus ihren Bauten heraus vor die Flinte der Jäger zu treiben. Man kennt inzwischen akzeptable alternative Methoden der Hundeausbildung im Bau. Aber auch die lehnt man bis jetzt noch ab.

Wegen der Monopolstellung des JGHV steigt mit jeder bestandenen JGHV-Prüfung der Wert eines solchen Jagdhundes und mit dieser Wertsteigerung auch der Verkaufspreis seiner Nachkommen. Das begünstigt dann auch den Ehrgeiz der Hundebesitzer, mit ihren Hunden diese Prüfungen zu absolvieren. Das ganz besonders im Hinblick auf eine mögliche finanziell lohnende Hundezucht.

Lange Zeit hatten die Jäger ihre tierquälerische Jagdhundeausbildung auch noch als Beitrag zum Tierschutz darzustellen versucht, denn ohne gut ausgebildeten Jagdhund könnte man angeschossene Tiere nicht finden und von ihrem Leiden erlösen. Aber schließlich hatte die Jägerschaft schon immer für so vieles eine alles verdrehende Bezeichnung.

Da diese Hundeausbildung doch vorwiegend der Niederwildjagd dient, könnte dieser Ausbildungsbereich sowieso alternativlos gestrichen werden, sobald die überwiegend sinnlose Niederwildjagd verboten würde.

Dass die, ganz enorm mit tierquälerischen Komponenten ausgefüllte Hobby-Jagd in unserer als human geltenden Gesellschaft noch immer ihre Anhänger und Mitläufer findet, hat mit Sicherheit die verschiedensten Gründe.

Einer dieser Gründe könnte sein, dass in unserer hochtechnisierten Zivilisation inzwischen nicht mehr wie früher Mut und Kraft, sondern Fachwissen und Intelligenz über Rangstellung und Ansehen entscheiden. Dem Streben vieler Männer nach dem alten primitiven Hau-Ruck-System Respektierung zu erlangen oder ein Gefühl von Kraft oder Macht zu verspüren, haben sich nicht nur die Sportfahrzeughersteller, sondern vor allem auch die Freizeitbranche angepasst. Hier ermöglicht gerade die Hobby-Jagd mit ihrer modernen Waffentechnik und ihrem rechtlichen Sonderstatus auch solchen, für andere Sportarten untauglichen und verweichlichten Männern, ohne eigene große Anstrengung ihr inneres Selbstwertgefühl wieder aufzuwerten und ihr ersehntes Machtgefühl auszuleben. Das Gewehr und vielleicht auch die Rohheiten im Umgang mit Tieren vermitteln dabei manchem Mann endlich wieder das Männlichkeitsgefühl das er zur Aufrechterhaltung seines inneren Gleichgewichts sucht. Gerade die auffällige Präsentation der Jagdtrophäen als Beweisstücke von Jagderfolg und Schießfertigkeit verrät oft viel über ein unterschwelliges Betteln vieler Jäger um mehr Anerkennung und Respekt.

Vor einem solchen nicht ganz von der Hand zu weisenden Hintergrund und in Anbetracht der ohne praktischen Nutzen betriebenen Hobby-Jagd, auf die zuvor absichtlich überhegten Tierbestände, ist an dieser Stelle zu hinterfragen: „Müssen denn tatsächlich Tiere bei uns leiden und sterben, nur weil auch psychisch behandlungsbedürftige Personen und vielleicht unter ihnen auch unser freundlicher zur Jagd gehender Nachbar, mit Gewehren auf völlig verängstigte Hasen und Feldhühner losgelassen werden?“ Man mag es kaum glauben, Morde und Gräueltaten anstelle psychologischer Betreuung und das in unserer Gesellschaft?!

Ob man nicht nur der Tiere wegen, sondern auch zur Wahrung der Menschenwürde für alle diese Nachbarn, die Jagd verbieten sollte?

Die Größe und den moralischen

Fortschritt einer Nation kann man daran

messen, wie sie mit Tieren umgeht.

(M.  Gandhi)

Morden aus Spaß ist das Niedrigste,

wozu Menschen fähig sind.

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