Wildschäden und Seuchen Folgen der Hobby-Jagd

Die von uns ausgehenden Störungen natürlicher Zustände ziehen oftmals wie eine Kettenreaktion ganze Folgen weiterer Störungen in der Natur nach sich. So ist auch die übersteigerte Menschenscheu der Wildtiere durch deren Bejagung nicht die einzige negative Folgeerscheinung der Jagd geblieben.

Wie in im vorhergehenden Kapitel bereits beschrieben, haben viele Tiere seither ihren ursprünglichen Lebensraum aus Unsicherheit vor dieser, von Jägern und deren Schusswaffen ausgehenden Gefahr verlassen und sich verängstigt in den etwas besser schützenden Wald zurück gezogen.

Eine besonders verheerende Wirkungen hat dabei diese Lebensraumverlagerung beim Reh- und Rotwild mit sich gebracht.

Diese ehemaligen Wiesen- und Buschlandbewohner wirkten früher in ihrem angestammten Lebensumfeld, mit ihrer Neigung zum Verbeißen von jungen Gehölzen, einer völligen Bewaldung der Landschaft entgegen. Aber gerade mit einer solchen natürlichen Veranlagung bescheren sie uns nun hier, innerhalb des Waldes, an den heranwachsenden Bäumen ganz verhängnisvolle Resultate. Und das um so mehr, je höher die in diesem Umfeld lebenden Tierbestände sind und je stärker die wegen ihrer Angst inzwischen auch noch von dieser Ersatz-Nahrung im Wald abhängig wurden.

Diese durch die Hobby-Jagd geschaffene und für den Wald verheerende Situation wurde mit dem Heranhegen immer höherer Tierbestände auch immer mehr verschärft. Die damit zunehmenden Schäden an den nachwachsenden Baumbeständen traf dann letztlich und unausweichlich unsere Forstwirtschaft.

Gezwungenermaßen musste man hier mehr und mehr Zäune zum Schutz der heranwachsenden Bäume einsetzen. Teilweise gab es aber auch überhaupt keine jungen Bäume mehr, die man hätte schützen können, da bereits die Sämlinge von den überhöhten Tierbeständen abgefressen wurden. Solche Zustände ließen unseren Förstern dann kaum noch eine andere Möglichkeit als die kostenintensive Aufzucht von Sämlingen und deren Verpflanzung auf dafür extra mit Zäunen geschützte Waldflächen.  Wegen der von unseren Hobby-Jägern immer mehr verschärften Situation waren solche Maßnahmen derweil in einem nicht mehr vertretbaren Ausmaß erforderlich geworden. In vielen Revieren war eine nachhaltige forstwirtschaftliche Nutzung des Waldes ohne Zäune überhaupt nicht mehr möglich. Bezüglich solcher Zustände war dann auch einiges, speziell für Rheinland-Pfalz über die Nachrichten des Rheinland-Pfälzischen Gemeinde. und Städtebundes 1/1996, zu erfahren.

Die in unseren Wäldern hinter Schutzzäunen künstlich angelegten Pflanzungen sind für uns Waldbesucher derweil schon längst zu einem normalen Anblick geworden, an denen kaum noch jemand Anstoß nimmt.

Dass die, seitens der Förster als Schadensverursacher dargestellten Tiere eigentlich von Natur aus gar keine gefährlichen Waldschädlinge sind, sondern erst seit ihrer Lebensraumverlagerung, aufgrund der Bejagung mit weitreichenden Schusswaffen, von uns Menschen dazu gemacht wurden, das hatte man indessen längst verdrängt oder vergessen.

Aber den Förstern stand es recht deutlich vor Augen, dass ihnen eigentlich die Jägerschaft diese ganze Zwangslage beschert hatte.

Bei natürlicher Waldbewirtschaftung, mit waldverträglichem Wildbestand und daher auch noch natürlich und somit kostenlos nachwachsendem Wald, wären für sie eigentlich nur die Kosten für die Arbeit bei der Holzernte angefallen. So aber erforderte die, von den Hobby-Jägern herangezüchtete Notsituation, diese in einem immer umfangreicheren Stil praktizierte künstliche Wiederaufforstung. Auf diese Art entstanden der Forstwirtschaft die an sich unsinnigen Zusatzkosten für den Pflanzenkauf bzw. Lohnkosten für den Unterhalt eigener Pflanzgärten und die darin erforderlichen Pflegearbeiten zur Anzucht der Sämlinge und danach dann auch noch deren arbeitsaufwendige und somit nochmals kostspielige Verpflanzung und weitere Pflege auf den extra dafür vorbereiteten und eingezäunten Waldflächen. Die so entstandenen Kosten beliefen sich bereits Anfangs der 90er Jahre nach den Informationen des Gemeinde- und.. Städtebundes auf ca. 30 000 DM je Hektar künstlich aufgeforstetem Wald.

Und dieser ganze Aufwand war doch eigentlich nur deshalb erforderlich, damit eine einflussreiche Gesellschaftsschicht ihre aus mehrfacher Hinsicht, auch nach dem Bundesjagdgesetz (§1 und §21), rechtlich nicht zulässige Jagd- und Hegepraxis in einem äußerst ausufernden Stil betreiben konnte.

Die für den Wald so schädlichen, aber normalerweise Gräser und Kräuter fressenden Tiere waren früher noch regelmäßig auf die offenen Wiesenbereiche zurückgekehrt, um sich auch vom dortigen Kräuterangebot zu ernähren. Doch der besonders in diesen Wiesen- und Waldrandbereichen enorm angestiegene Jagddruck bewirkte unterdessen nicht nur deren Störung bei der Nahrungsaufnahme, sondern auch eine derartige Verängstigung, dass sich diese Tiere inzwischen immer weniger und wenn, dann nur noch bei Nacht oder auch in der Dämmerungszeit auf die Wiesen hinaus getrauen. Tagsüber bleiben die Tiere hungernd in ihren Verstecken und wenden sich daher um so mehr ihrer dortigen Ersatznahrung zu. Dabei richteten sie, vor allem in den von Zäunen nicht mehr geschützten und aus halbwüchsigen Bäumen bestehenden Dickichten, ganz enorme Schäden an (soweit wieder die Nachrichten des Rheinland-Pfälzischen Gemeinde- und Städtebundes).

Zusätzlich zu dem ganzen Kostenaufwand, für die künstliche Aufzucht der Bäume, entstanden der Forstwirtschaft damit aber auch noch solche ganz erheblichen Wertminderungen an ihrem bereits ungeschützten noch relativ jungen Baumbestand. Die Förster mussten sich damit abfinden, dass ihnen die Tiere mit dem Abfressen von Trieben und Knospen teils starke Verbissschäden an den Baumpflanzen verursachten und das Rotwild mit dem Abziehen der Rinde enorme Schälschäden bescherte und so ihren aufwendig herangezogenen jungen Baumbestand stark entwerteten. Zu derartigen Wertminderungen kamen dann auch noch die starken Verletzungen der Baumrinde hinzu, die entsteht, wenn die männlichen Tiere vor der Paarungszeit an den Bäumen ihren Bast vom Geweih abfegen.

Durch solche Einwirkungen starben bereits sehr viele, der mit enormem Aufwand heran gezüchteten Bäume ab. Und an den überlebenden Bäumen blieb jede Verletzung der Rinde noch lange Zeit ein Schwachpunkt, durch den Pilzsporen eindringen und das Holz zersetzen konnten. Mancher Pilzbefall wurde daher erst nach vielen Jahren erkennbar und konnte noch zur völligen Zerstörung des Baumes führen. Aber auch die gut verheilten Schälstellen entwerten das Holz durch die entstandenen Wundverwachsungen, und dies ausgerechnet in dem wirtschaftlich wertvollen unteren Stammbereich.

Auch können junge Bäume durch den Verbiss ihrer Kronen ganz schnell ihren weiteren wirtschaftlichen Wert einbüßen, da die Baumkronen dann zum Zwieseln neigen und damit der ganze Baum später kein wertvolles, gerade gewachsenes Bauholz, sondern nur noch krumm gewachsenes und somit billiges Brennholz liefert.

So kam es indessen zusätzlich zu den enorm gesteigerten Waldbewirtschaftungskosten und auf den nicht mehr eingezäunten Flächen auch noch zu ganz beachtlichen Wertverlusten bei dem dort vorhandenen Baumbestand.

Noch ein anderer negativer Nebeneffekt durch den Wildverbiss entstand aufgrund der geschmacklichen Bevorzugung der Laubbaumarten beim Wild. Damit wurde das Entstehen von Nadelbaumreinkulturen nicht allein von den damaligen Förstern, sondern noch zusätzlich vom Wild gefördert. Aber auch viele Förster sahen sich doch, gerade wegen der beim Wild geschmacklich nicht so begehrten Nadelbäumen, zum Anpflanzen von Nadelbaumreinkulturen gedrängt. Somit hatte die Hobby-Jagd, mit ihren künstlich überhegten Tierbeständen und deren Verängstigung und folglich mit deren Verstecken in den Dickichten, ganz beachtlich viel zur weiteren Artenverarmung unserer Wälder beigetragen.

Da sich die durch Wildschäden entstandenen Qualitätseinbußen und Verluste beim Baumbestand aber erst Jahrzehnte später durch Mindereinnahmen beim Holzverkauf niederschlagen, sind sie zum Zeitpunkt ihres Entstehens schwierig einschätzbare und oft auch noch nicht erkennbare wirtschaftliche Schäden für die Waldbesitzer.

Das alles nicht weiter beachtend verschärften die Hobby-Jäger mit ihrer geschlechtsorientierten Auswahljagd und dem hohen Jagddruck die Situation immer weiter. Dadurch rutschten immer mehr Forstbetriebe in eine Existenzkrise.

Anstatt gute Gewinne aus ihrer Forstwirtschaft zu erzielen, mussten immer mehr waldbesitzende Gemeinden jährlich noch Geld drauf bezahlen, um ihre mit der Holzwirtschaft entstandenen Defizite abzudecken. Alarmierende Berichte darüber gab es auch wieder in den Gemeinde- u. Städtebund-Nachrichten.

Die Verluste und Zusatzkosten stehen in keinem vertretbaren Verhältnis mehr, zu den Jagdpachteinnahmen und Schadensersatzzahlungen der Jäger. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) informierte in einer breit angelegten Pressekampagne schon vor Jahren, im Frühjahr 1995, über bundesweit verursachte wirtschaftliche Schäden in Höhe von jährlich über zwei Milliarden Mark.

Um hierzu eine detailliertere Vorstellung zu vermitteln seien am Beispiel von Rheinland-Pfalz einige Zahlenwerte genannt: Hier wies die Forsteinrichtungsstatistik schon fünf Jahre vor dieser Veröffentlichung, bereits 1990, für Staatswald mit Rotwildvorkommen Schälschäden bei 25% der Fläche aus. Davon wiederum war knapp die Hälfte so schwer geschädigt, dass zwei Drittel der Bäume geschält waren. Auch solches konnten aufmerksame Gemeinderäte in den Rheinland-Pfälzischen Nachrichten des Gemeinde und Städtebundes schon in der November-Ausgabe 1992 in einer mehr als zehnseitigen alarmierenden Veröffentlichung zu dem Thema Waldwildschäden lesen.

Der jägerische Einwand, dass wegen der dichten Bepflanzungen neben jedem geschälten Baum noch ein ungeschädigter steht und weiter wachsen kann, verlor bei derart massiver Schädigung jegliche Überzeugungskraft, denn Jahr für Jahr kamen zu den alten Schäden nochmals neue Schäden hinzu!

In dieser Veröffentlichung wurde die durchschnittliche wirtschaftliche Schädigung je Hektar Holzboden zur damaligen Zeit mit jährlich (!) 170 DM beziffert. In einer späteren Veröffentlichung aus Rheinland-Pfalz (3/1996) gab es weitere Zahlenwerte. Danach belegten Untersuchungen einen waldbaulichen Mehraufwand und Mindererlös von jährlich 130 -230 DM je Hektar Wald!

Man muss sich in diesem Zusammenhang nur einmal den normalerweise unnötigen Bepflanzungsaufwand von etwa 30. 000 DM je Hektar Wald vor Augen führen und diesen auf die etwa 150 Jahre bis zur fälligen Holzernte umlegen, dann wirken solch hohe Beträge von 200 DM an Mehraufwand, pro Jahr und Hektar Wald gerechnet, gar nicht mehr unrealistisch. Den gesamten wirtschaftlichen Verlusten standen seitens der Jäger nur die Jagdpachteinnahmen von jährlich etwa 20-30 DM/ha und 10-20 DM/ha pauschaler Wildschadensersatz entgegen.

Somit war, und ist bis heute, kaum eine Gemeinde mit Waldbesitz in der Lage aus ihrer Jagdverpachtung noch einen finanziellen Vorteil zu erzielen. Bei den enormen Unkosten und Schäden bleibt daher von den Jagdpachteinnahmen in der Regel nichts übrig. Im Gegenteil: Schäden in dreifacher Höhe, mancherorts in mehr als fünffacher Höhe der Jagdpachteinnahmen ließen inzwischen den Mordsspaß der Jäger zu einem Trauerspiel für die Waldbesitzer werden.

Eine kleine waldreiche Gemeinde mit z.B. 2.000 Hektar Wald hatte demnach einen jährlichen Verlust zwischen 160.000 bis 400.000 DM.

Das scheinbar so lohnenswerte Verpachten von Jagdrevieren an Hobby-Jäger ist anhand solcher Fakten ganz eindeutig zu einem wahrlich unrentablen Geschäft geworden.

Da muss man sich über rote Zahlen bei den Forstämtern nicht mehr wundern. Wundern muss man sich in diesem Zusammenhang nur noch über die vielen jahrzehntelang schweigsamen Forstbeamten, die über solche Zustände schon lange bestens informiert waren. Wundern muss man sich indessen aber auch noch über viele Gemeinderäte, welche solchen alarmierenden Berichten des Gemeinde- und Städtebundes keine Beachtung schenkten.

Allein durch ihren Ratsbeschluss, nach Ablauf der Jagdpachtzeit zugunsten alter Freunde, nach herkömmlicher Methode, erneut für weitere zwölf Jahre zu verpachten, entstand einer solchen Gemeinde aus unserem Beispiel mit dem Abschluss des neuen Vertrags ein Schaden in Höhe von 1,9 bis 4,8 Millionen DM. Und das nur, um einigen wenigen reichen Leuten das Ausleben niedrigster, pervertierter Instinkte in großem Stil zu ermöglichen!

Zusätzlich zu diesen jagdlicherseits verursachten finanziellen Schäden seien auch noch die in Geldbeträgen gar nicht definierbaren immensen ökologischen Schäden erwähnt. Demnach verschaffte uns die Hobby-Jagd auch noch eine enorme zusätzliche Schwächung des bereits vom sauren Regen stark in Mitleidenschaft gezogenen Waldes.

In anderen Bundesländern sind die Zustände nicht besser. Somit hatte man sich auch aus diesem Grund überall an immer weiter rückläufige Gewinne und schließlich sogar an die roten Zahlen in der Forstwirtschaft gewöhnt.

Die Gemeinderäte standen dieser Entwicklung in der Regel nur noch ratlos gegenüber und ließen sich von ihren Forstbeamten die Ursache des Problems anhand der sinkenden Holzpreise erklären.

Das nicht unwesentliche Thema „Hobby-Jagd als Kostenfaktor“ wurde gegenüber den Waldbesitzern von den Förstern oft einfach unterschlagen. Dabei hätten die Waldbesitzer, über einen solchen, derart relevante forstwirtschaftliche Verluste bescherenden Bereich, klar informiert und ihnen mittels Gegenüberstellung von Zahlenwerten, die Problemlage und Einkommensverluste durch ihre örtlichen Förster hinreichend verdeutlicht werden müssen. Statt dessen wurde diesbezüglich von diesen Beamten in der Regel noch nicht einmal etwas erwähnt!

Für einen einfachen Revier-Förster, sogar für manchen Forstamtsleiter, war es auch eher ratsam, bezüglich dem Thema „Hobby-Jagd“ den Mund nicht zu voll zu nehmen und sich mit Kritik stark zurück zu halten, um den Jägern damit nicht quer zu kommen. Der Grund dafür waren oftmals nicht nur der eine und andere Jäger als Beamter in entsprechend einflussreicher Schlüsselposition, darunter sogar mancher sehr hohe Forstbeamte, sondern auch einige einflussreiche Politiker und dazu oft auch noch hoch geachtete, ortsansässige Geschäftsleute mit diesem Hobby und ihren meistens guten persönlichen Beziehungen zu den Kommunalpolitikern und anderen einflussreichen Personen.

Ein Förster äußerte sich mir gegenüber bezüglich der Hobby-Jäger einmal:

„Denen haben wir nichts mehr zu sagen, sondern die sagen uns wo es lang geht. Kürzlich hat mir so ein Hobby-Jäger meine Waldarbeiter aus seinem Revier gejagt, nur weil er dort jagen wollte. Ich hab die Leute andernorts mit einer weit weniger dringlichen Arbeit beschäftigen müssen. Aber gegen diese Jäger sich zu widersetzen bringt nichts, außer Druck von oben. Es ist besser, man fügt sich ein.“

Aber fügen müssen sich nicht alle Förster, denn viele sind selbst leidenschaftliche Jäger und machen das Spiel einfach mit. Dabei spielt sicherlich auch der Umstand eine Rolle, dass diese mit den Umarmungen der Jagdpächter aus ihren Forstrevieren persönlich besser zurecht kommen als mit deren Widerstand. So entstand vielerorts ein Filz aus Jagdpächtern und Forstbeamten. Folglich mussten diese Förster dann aber auch manches forstwirtschaftlich schädliche Treiben der Hobby-Jäger in ihrem Revier schweigend erdulden.

Die hohen forstwirtschaftlichen Zusatzkosten wurden so zu einem stillschweigend gezahlten Tribut für das immer weiter ansteigende Schießvergnügen unserer Freizeitjäger.

Die im eigenen Forstrevier mit den Hobby-Jägern nach Trophäen jagenden oder auch nur an deren Stammtischen verkehrenden Förster müssten demnach das in sie gesetzte Vertrauen der sie bezahlenden Waldbesitzer längst verspielt haben. Aber allem Anschein nach haben viele, besonders kommunale Waldbesitzer bis heute noch überhaupt nichts begriffen und wissen nicht, was sich da so alles abspielt. Schon die Mitgliedschaft mancher Förster in Hegeringen, Kreisjagdverbänden usw. schafft zwischen ihnen und den Hobby-Jägern, ungeachtet mancher Gegensätze bei Jagd und Forstwirtschaft, oftmals kumpelhafte Beziehungen.

Man braucht sich daher nicht darüber zu wundern, wenn so mancher Forstbeamte eine regelrechte Schadensverschleierung gegenüber den Waldbesitzern zugunsten seiner Jägerfreunde betreibt, etwas, das vor vielen Stadt- und Gemeinderäten auch nicht besonders schwierig ist. Egal ob es dabei um die Ermittlung von Waldwildschäden geht, die man im Revier aus Rücksicht auf die Freunde dann nicht so sieht oder eben um die Verschleierung der forstwirtschaftlichen Unkosten, welche die Hobby-Jagd ihnen beschert.

Diese, durch die Hobby-Jagd verursachten Kosten, wurden in der Buchhaltung in vielen Fällen unauffällig auf der Ausgabenseite unter anderen Lohn- und Materialkosten aufgeteilt und somit in den Gewinn-/Verlustrechnungen nicht deutlich als Folgekosten der Jagd ausgewiesen und dadurch auch nicht extra kenntlich gemacht, sondern gewissermaßen versteckt. Einnahmenverluste durch Qualitätsminderung waren zudem oft gar nicht erwähnt. Dafür glänzten aber die Einnahmen aus den Jagdverpachtungen besonders augenfällig als Sonderposten aus den Jahres-Bilanzen hervor.

Wer daran zweifelt, kann dies in älteren Einnahmen/Ausgabenrechnungen seiner eigenen Heimatgemeinde einmal nachprüfen, falls diese über eine eigene Forstwirtschaft verfügt. Manchmal kann man auch noch in ganz aktuellen Bilanzen dieses Zahlen-Versteckspiel finden.

Bei derartiger Buchhaltung ist eine Gegenüberstellung von Einnahmen und Unkosten bezüglich der Hobby-Jagd nicht möglich und die finanziellen Nachteile aus der Jagdverpachtung werden somit auch nicht ersichtlich.

Mit solch einseitiger Darstellungsweise wurde und wird manchmal auch heute noch den Gemeinderäten von ihren Forstbeamten suggeriert, dass die Ertragslage der Forstwirtschaft, ohne die Hobby-Jäger und deren Jagdpacht,  noch viel schlechter ausgefallen wäre und man denen daher auch noch besonders dankbar zu sein hätte.

Solche Irreführungen von Entscheidungsträgern für die weitere Deckung der Jäger-Freunde auf der einen Seite, sowie der zunehmende Druck seitens der Gemeindeverwaltung zu wirtschaftlich besseren Ergebnissen auf der anderen Seite, mögen in einigen Fällen auch manchen Forstbeamten zur Plünderung des Waldes verführt haben. Um die Finanzlage kurzfristig und augenscheinlich zu verbessern, war es möglich, dass z.B. verstärkt einzelne jahrhundertealte Eichen und andere wertvolle Baumbestände herausgeschnitten und verkauft wurden, ohne dass die fachlich unbedarften Gemeinderäte diesen Bestands-Frevel hätten erkennen können. Und das noch in einer Zeit schlechter Holzpreise!

Bei einer solchen Forstpraxis wird nicht nur zu viel Holz verkauft, sondern wertvolles Holz, das noch einige weitere Jahre stehen könnte, teils wegen schlechter Marktlage zu billig verschleudert. Und das nur dazu, damit durch irgendwelche Einnahmen die hohen Kosten eines, den Jägern zuzuschreibenden Pflanzungs- und Zäunungsaufwandes finanziell abgedeckt werden konnten oder damit man sogar noch in der Lage war, eine kleine Gewinnspanne, etwa in Höhe der Jagdpachteinnahmen, vorzuweisen, um damit den Eindruck zu erwecken, als sei die Forstwirtschaft eh nur noch eine brotlose Kunst, die nur noch durch die Jagdpachteinnahmen zu finanzieren sei.

Ein derartiger Waldfrevel beschert aber erst nach Jahrzehnten, dann jedoch um so schlechtere forstwirtschaftliche Bilanzen. Und die wirken sich  oftmals erst aus, wenn der Verantwortliche schon längst in Pension ist.

Solche Zustände trugen nicht unwesentlich dazu bei, dass die Gemeindekassen, besonders von kleinen, industrieschwachen, aber waldreichen Gemeinden, auch über solche Defizite in der Forstwirtschaft immer mehr ausbluteten.

Folglich mussten, durch die jahrelange Verschleierung des Unkostenfaktors „Jagd“, knappe Haushaltsgelder der Kommunen für sozial wichtige Einrichtungen wie z.B. Kinderspielplätze, Altenbetreuungen usw. gestrichen oder gekürzt werden, nur weil die Forstämter wegen den Hobby-Jägern anstatt Gewinne nur noch Defizite präsentieren konnten.

Wenn man die vom BUND veröffentlichten Zahlenwerte, diese jährlich über zwei Milliarden DM wirtschaftliche Schäden, durch die etwa 300.000 deutschen Hobby-Jäger aufteilt, dann kommt man auf etwa 7.000 DM aufgewendete Steuergelder die uns jährlich das Hobby eines jeden Freizeitjägers kostet.

Ein früher noch als wertvoll eingestufter Waldbesitz wurde so, wegen diesem sinnlosen und nur noch tierquälerischen Hobby, in den letzten Jahren immer mehr zum unbeliebten Unkostenfaktor. Dementsprechend sanken auch die Preise für Waldflächen auf ein Minimum.

Für die Hobby-Jäger waren diese Zustände absolut kein Grund zur Reue, sondern eine Situation aus der man dann auch noch seinen Profit zu schlagen wusste. Viele von ihnen nützten diese Niedrigpreise zum billigen Walderwerb, um somit selber ihre eigenen Jagdgenossen zu werden.

Auf die sich daraus für diese Jäger ergebenden Vorteile, sein eigener Jagdgenosse zu sein, komme ich in einem der folgenden Kapitel nochmals zurück.

Diese insgesamt völlige Unverträglichkeit von Hobby-Jagd und Forstwirtschaft musste die Hobby-Jäger aber nicht weiter stören. Wegen ihrer teilweise bestehenden personellen Verflechtungen hielten sich Vorwürfe in Grenzen und so konnte man den „Schwarzen Peter“ einfach den Tieren zuschieben. Sich selbst versuchte man auch noch als wertvolle Gehilfen der Forstwirtschaft darzustellen, indem man sich damit brüstete, dass man als Jäger mit seiner Jagd, wegen der vielen Wildschäden eine sehr wichtige unterstützungswerte Funktion zugunsten der Holzwirtschaft erfülle, denn ohne sie und ihre Jagd wäre ja alles noch düsterer.

Ein dennoch weiteres Ansteigen der Wildverbiss- und Schälschäden, wegen weiterhin überhöhter Tierbestände, konnte den Hobby-Jägern in vielen Revieren auch völlig egal sein. Besonders dann, wenn ihre Wildschadenszahlungen pauschal von ihnen abgegolten wurden und diese in ihrer Höhe über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren schon im voraus festgesetzt waren und das ohne Korrekturmöglichkeit, bis zum Ende der Jagdpacht. Diese jägerfreundliche Praxis war besonders auch in Rheinland-Pfalz für Waldbereiche üblich.

So konnte man, ohne selbst in irgend einer Form durch die Wildschäden benachteiligt zu werden, mittels Fütterungen die Wildbestände lange Zeit nach Lust und Laune hochpäppeln. Sogar die Abschussplanregelungen der unteren Jagdbehörden hatten daran nichts geändert. Auf den Grund von deren Versagen werde ich in diesem Kapitel und auch in dem Kapitel „Grundstückeigentümer und ihr Jagdrecht“ noch einmal zurück kommen.

Neben den damit zunehmenden Schützenfreuden auf Tiere, mit dazu noch gut entwickelten Trophäen, bescherte das Füttern auch noch hohe Wildbretgewichte und mehr überlebensfähigen Nachwuchs zur weiteren Jagdfreude.

Das jägerische Argument, dass durch Fütterungen die Waldwildschäden zu reduzieren seien und das Füttern daher auch noch eine wichtige Maßnahme zum Schutz des Waldes darstelle, konnte gegenüber den Erfahrungen aus der Praxis nicht bestehen, denn mit den Fütterungen erhöhte man, wie bereits erläutert, die Tierbestände nur noch weiter. Auch wurde durch Kraftfuttergaben, besonders im Winter, der jahreszeitlich reduzierte Stoffwechsel der Tiere angehoben und damit deren Äsungsbedarf gesteigert. Zusätzlich erhöhte man noch mit dem ballaststoffarmen Kraftfutter den zur Ergänzung notwendigen Bedarf an Faserstoffen. Das ist ein Umstand der die Verbissschäden im Wald gebietsweise katastrophal erhöhte. Außerdem begannen die männlichen Tiere mit ihren überschüssigen Kräften verstärkt an den jungen Bäumen den Bast ihrer Geweihe zu fegen und die Bäume daher mehr als sonst zu schädigen.

Noch ein ganz anderes Problem der Wildfütterung entsteht durch das Zusammentreffen fremder Tiergruppen an den Futterplätzen. Damit erhöht sich das Risiko von Krankheitsübertragungen. Des weiteren bergen Futterstellen beachtliche Gefahren bezüglich des Seuchenrisikos.

Um solchen Problemen vorzubeugen, war es möglich, dass einige Jäger neben Hormonen zur weiteren Steigerung der Vermehrung (Begünstigung von Zwillings- oder gar Drillingsgeburten) und zur besseren Geweihentwicklung beim Reh- und Rotwild, dann noch weitere diverse Pharmazeutika unters Futter mischten.

Damit gelang es in vielen Revieren die Tierbestände auf ein Niveau anzuheben, wie es ohne Jäger in diesem Lebensraum nie erreichbar gewesen wäre. Und das alles erfolgte rücksichtslos gegenüber den Waldbesitzern und nur, um öfter zum Schuss zu kommen.

Diese Perspektive zeigt uns den wahren Hintergrund dieser scheinbaren, aber so oft gelobten Tierliebe, welche derartig veranlagte Menschen zum Füttern von Tieren verleitet.

Zum Schutz des Waldes und wegen bestehendem Seuchenrisiko wurde in einigen Bundesländern einer derart übertriebenen jägerischen Hege Grenzen gesetzt. Eine solche Maßnahme war das Fütterungsverbot außerhalb von Notzeiten.

Die Belehrung, dass sinkende Wildbretgewichte nur auf zu hohe Tierbestände zurück zu führen sind und dass sich die Tiere wegen einem dadurch überhöhten Jagddruck auch nicht mehr aus dem Wald auf ihre Äsungsplätze hinaus getrauen, das hat sich aber allem Anschein nach dann doch nicht so weit herumgesprochen wie die frohe Kunde, dass man auch auf andere Weise, auch außerhalb von Notzeiten, im Wald weiter füttern kann. Damit lässt sich nicht nur die Qualität der Trophäen erhalten, sondern so bleiben auch alle anderen jagdlich relevanten Vorteile für ein ungetrübtes Schießvergnügen bestehen.

Daher nützen die Jäger bei einem Fütterungsverbot nur andere Formen der Wildfütterung, um dieses bürokratische Hemmnis zu umgehen.

Zum einen stellen die in den meisten Bundesländern zulässigen Lockfütterungen vor den Hochsitzen, man nennt dies – Ankirren von Wild –, eine beachtliche Verführung für die Jäger dar, um Kraftfutter, Hormone, Medikamente und sonstiges weiterhin unter die Tiere zu bringen.

Zudem haben die Jäger noch eine andere Methode entdeckt, um die bestehenden amtlichen Fütterungsverbote auf legale Weise zu umgehen. Man ist dazu übergegangen, für die Fütterung der Tiere, nun anstelle der Futterkrippen extra Wildäcker mit ganz speziell den Wildtieren angepassten nährstoffreichen Futterpflanzen anzulegen. Diese von Jägern bewirtschafteten Äcker reduzieren zwar die Holz-Anbaufläche und mindern so auch etwas die forstliche Ertragslage, aber angeblich würden sie dabei helfen, die Waldwildschäden zu reduzieren. Deshalb werden in einigen Bundesländern die Grundstückseigentümer sogar rechtlich gezwungen, den Jägern ihre Genehmigung zum Anlegen von Wildäckern zu erteilen, bzw. entsprechende Flächen dafür anzubieten, falls dies die eigene Nutzung nicht erheblich beeinträchtigt.

Ob eine solche weiter betriebene Fütterung außerhalb von Notzeiten letztlich auch den Waldbesitzern wirklich etwas nützt? Mit Sicherheit helfen solche Wildäcker jedoch mit, dass die Tiere weiterhin viel Nachwuchs aufziehen und damit weitere unnötige Tötungen, zur Freude der Jäger, möglich werden.

Die Gesetzgeber bei uns zeigen insgesamt für diese Freuden an der Jagd auffallend viel Verständnis und das, trotz aller damit zusammenhängender Sinnlosigkeiten und Tierquälereien, so z.B. auch in Rheinland-Pfalz: Hier wurde sogar mit der Änderung des Landesjagdgesetzes im Jahr 1997 das Füttern, gerade für den Zeitraum der für die Bestandsanhebung wichtig ist, also von Januar bis Ende April, wieder ganz offiziell erlaubt. Anlass für diese Gesetzesänderung war, dass die Jäger das zuvor verhängte Fütterungsverbot sowieso missachtet hatten!

Man muss sich das einmal klar machen, was dies bedeutet. Da werden Gesetzesübertretungen der Jäger nicht geahndet und statt dessen wird einfach das Gesetz deren Verhalten angepasst!

Man erkennt nicht allein an diesem zustande gekommenen skandalösen Fütterungskompromiss, sondern auch an anderen, sogar bundesweit gültigen Gesetzen, die schon fast intim anmutenden Kontakte zwischen unseren Parlamentariern und den Hobby-Jägern. Daher darf z.B. bei der noch immer zulässigen Niederwildjagd auch teils ganz massiv gegen Tierschutz- und Naturschutzbelange verstoßen werden, wenn das im Rahmen dieser größtenteils sinnlosen Jagdausübung geschieht.

Wie ein roter Faden zieht sich die politisch einseitige Bevorzugung der Hobby-Jäger vor allem durch das Jagdgesetz und da wo dieses Gesetz den Interessen der Hobby-Jägerschaft entgegen steht, wie z.B. bei der Wildschadensverhütung, da konnte dann jahrzehntelang seitens der Jägerschaft einfach dagegen verstoßen werden.

Erst seitdem die zwischenzeitlich schon lange geduldeten enormen Probleme der Forstwirtschaft öffentlich bekannt wurden, da entstand dann etwas Druck auf die Verursacher.

Die seitens der Waldbewirtschaftung geforderte Schadensminderung ist mit der in einem späteren Kapitel beschriebenen hege- und jagdfreien Alternative am sinnvollsten zu verwirklichen. Dieser vernünftigere und natürlichere Lösungsweg ist aber für manche Politiker nicht nachvollziehbar, da deren Geilheit aufs Totschießen scheinbar deren gesamte Denkfähigkeit beeinflusst und diese daher nur nach jagdlichen Lösungen suchen lässt.

Solche Lösungen sind leider aber auch möglich und zwar durch die Abschaffung der Hege und durch das radikale Reduzieren und Niedrighalten der vorhandenen Wildtierbestände.

Aber das wollte man ja offensichtlich auch nicht, da weniger Tiere auch weniger Nachwuchs liefern und der Jagdspaß somit sehr schnell absinkt.

Demnach vertreten die Forstwirtschaft und die Hobby-Jagd noch immer zwei völlig konträre Positionen, für die noch keine einheitlich sinnvolle Kompromisslösung zu finden war.

Im öffentlichen Interesse stehen jedoch der Wald und der darin stattfindende Forstbetrieb mit wesentlich größerer Gewichtigkeit da, als der Schützenspaß von irgendwelchen Gewehr-Helden. Daher konnten unsere Politiker die Belange unserer Forstwirtschaft nicht einfach unberücksichtigt lassen, zumal auch das Bundesjagdgesetz ein jägerisches Verhalten vorschreibt, das eine ordnungsgemäße forstwirtschaftliche Nutzung des Waldes weiter ermöglichen muss.

Die dennoch angestrebten Kompromisse unserer jägergetreuen Politiker entpuppten sich inzwischen bei genauerer Betrachtung aber immer wieder nur als Augenwischerei und als solche von Privatinteressen durchsetzte skandalöse Begünstigungen der Hobby-Jägerschaft, zum bereits beschriebenen erheblichen Nachteil der Waldbesitzer.

Zugunsten einer deutlicheren Darstellung der gesetzlichen Begünstigungen unserer Hobby-Jäger mag im Folgenden vielleicht der Eindruck entstehen, als ob ich nun nicht mehr die jagdfreie Problemlösung, sondern die blutige, jagdliche Lösung der Förster befürworte. Dies trifft aber keinesfalls zu, auch wenn diese jagdliche Alternative der Förster, konsequent angewendet und auf lange Sicht gesehen, jährlich nur noch einen kleinen Bruchteil der derzeitigen Tiermorde verursachen würde. Die Veranschaulichung aus der forstwirtschaftlichen Perspektive ermöglicht es mir jedoch die politischen Schachzüge deutlicher offen zu legen.

Eine ganz beachtenswerte politische Augenwischerei betrieb man z.B. mit der bisherigen Erstellung von Abschussplänen, die überhöhten Wildschäden angeblich entgegen wirken und somit die Belange der Forstwirtschaft zufriedenstellend berücksichtigen sollten.

Bei dieser besonders für Reh- u. Rotwild angewendeten und längst ganz offensichtlich nutzlosen Abschussplan-Regelung geht es eigentlich um ein für die Forstwirtschaft verträglicheres Schalenwildvorkommen. Dass diese Regelung aber die ganze Zeit nicht funktionierte, das lag unter anderem auch daran, dass diese Pläne nicht von Förstern oder neutral eingestellten Ökologen, sondern von den örtlichen Jägern, in Absprache mit ihren Jagdvorständen oder der Hegegemeinschaft, selbst erstellt wurden! Sobald dann diese selbst geschriebenen Wunschzettel von der, mit einem aktiven Jäger besetzten, unteren Jagdbehörde (in den meisten alten Bundesländern ist das so geregelt) dann einvernehmlich mit dem Jagdbeirat abgesegnet waren, wurden diese Wunschzettel zu amtlichen Verordnungen!

Eine derartige Abschussplanregelung konnte im Normalfall den Jagdfreuden daher nicht sonderlich abträglich sein und demnach den Forstleuten auch nichts nützen. Inzwischen hatte sich diese Regelung sogar noch als ein Vorteil für die weitere Spaß-Jagd entpuppt. Denn mit einer solchen Umwandlung ihrer Wunschzettel zu amtlichen Verordnungen konnten sich die Freizeitjäger bei ihrer Lust-Jagd nun auch noch auf eine gesetzliche Jagdpflicht bezüglich dieser eigenen Jagdwünsche berufen! Damit konnten sie dann, bei jagdlichem Widerstand durch ihre Mitmenschen, staatliche Hilfe anfordern, um ungestörter ihre angebliche Pflicht erfüllen zu können.

Besonders delikat an dieser in den Landesjagdgesetzen genauer definierten Regelung ist, dass in dieser Unteren Jagdbehörde, die für so ziemlich alle Belange der Hobby-Jagd, aber auch für die Ausweisung von Naturbetretungsverboten für die Bevölkerung (sogenannte Wildruhezonen) usw. zuständig ist, normalerweise der Kreisjägermeister vorsteht. Und der ist in der Regel ein aktiver Jäger! Das ist aber etwas, das eine solche Behörde keine neutrale Behörde mehr sein lässt!

Dies zeigt uns ganz offen wie ungeniert, ja geradezu schon wie in einem  Selbstbedienungsladen sich bei uns die Jägerschaft unserer behördlichen und staatlichen Macht bedienen dürfen, wenn es um ihre Interessen geht.

Doch bei aller Freizügigkeit, bezüglich der Hobby-Jäger, wurde den Förstern und Waldbesitzern, auf deren Grund und Boden diese Jäger ihr Unwesen in mehrfacher Hinsicht rechtlich abgesichert ausüben dürfen, nun doch noch eine kleine Chance zur eigenen Interessenwahrung eingeräumt. Und diese Chance lag beim Jagdbeirat, denn mit ihm waren diese Abschusspläne abzustimmen.

Dieser Jagdbeirat setzt sich zusammen aus den Interessensvertretern der Forst- und Landwirtschaft, des Naturschutzes und der Jagdgenossenschaften, sowie der Hegegemeinschaften und der Jägerschaft (man sieht: Sogar in diesem Beirat haben die Jäger noch viel mitzureden). Dieser Beirat erfüllte allerdings nur eine beratende Funktion und konnte daher über die Abschusspläne nicht mitentscheiden. Dennoch ermöglicht er den einzelnen Interessensgruppen den Widerspruch gegen Pläne, die den eigenen Vorstellungen oder Wünschen nicht entsprachen. Daraus konnten sich, bei fehlender Rücksichtnahme, später für die Betroffenen mögliche Schadenersatzansprüche ableiten lassen.

Die Vergangenheit zeigte allerdings, dass diese Jagdbeiräte, bezüglich der Interessen unserer Forstwirtschaft, größtenteils völlig versagt hatten, indem sie die Abschusspläne der Jäger nur abnickten, anstatt ihr Veto einzulegen. Das wurde mit der Zeit durch die weiterhin unvermindert anhaltende Problematik mit den Waldwildschäden ganz offenkundig. Der Grund, für das Versagen der Jagdbeiräte, dürfte darin zu sehen sein, dass sich solche Beiräte wohl doch zu oft nur noch aus Jägern und Jägerfreunden zusammensetzten.

Vielleicht erklärt dies auch, warum in dem einen oder anderen Naturschutzverein in der Vorstandschaft mancher Jäger sitzt und warum auch die Landwirte so oft als ihre Interessenvertreter einen Jäger in den Jagdbeirat entsandten. Das kam einfach davon, weil man den Jägern aus den eigenen Reihen die nötige Fachkompetenz für eine solche Funktion unterstellte und die wiederum augenzwinkernd derartige Vertrauensseligkeiten zu ihren eigenen Gunsten zu nutzen wussten. Auch sind, wie bereits erwähnt, viele Förster auf der Seite der Hobby-Jäger oder gehören deren Organisationen an und verhalten sich auch als Mitglied des Jagdbeirates dementsprechend.

Dennoch konnten aber gerade über den Jagdbeirat so mancher vertrauenswerte Förster in dem einen oder anderen Fall eine Änderung in dem vorgelegten, jägerischen Abschussplan erwirken. Diese Änderung bezog sich dann, wegen der Begrenzung weiterer Nachkommen, sehr häufig auf das weibliche Wild.

In einem solchen Fall waren die betroffenen Jäger dann rechtlich gezwungen die Bestände der weiblichen Tiere zu mindern. Denn bezüglich des Schalenwildes wurde jeder Abschussplan zu einer amtlichen Abschussforderung.

Durch ein bestehendes Abschuss-Meldeverfahren verlangte man zumindest theoretisch nach Planerfüllung und das wurde von manchem Förster, mit besonders auf das weibliche Schalenwild gerichtetem Augenmerk, auch eingefordert.

Derartige Forderungen waren dann aber selbst den schießfreudigsten Jägern zuwider.

Mancher Jäger entdeckte daher die Mountainbiker, Jogger, Reiter, Drachenflieger oder Wanderer als gefällige Ausrede für die nicht erfüllte Abschusspflicht. Angeblich würde durch deren häufiges Auftreten eine ordentliche Jagdausübung unmöglich gemacht. So fand man wieder zu einer altbewährten Schuldzuweisung zurück und spekulierte zugleich auf Freiheitseinschränkungen für diese unbeliebten Mitmenschen durch entsprechende Sperrungen bezüglich bestimmter Bereiche des Jagdreviers. Solche Sperrungen wurden dann auch vielerorts verhängt.

Derartige Sonderprivilegien der Hobby-Jäger zur scheinbaren Erfüllung ihrer angeblich so wichtigen Abschusspflichten muteten daher oftmals schon an, als herrsche ein Krieg der Menschen gegen die Wildtiere, in dem es die Jäger mit allen Mitteln, auch durch Freiheitseinschränkungen der Bevölkerung, zu unterstützen galt.

Doch mehr als alte oder mit schwächlichem, nicht mehr zum Zuchtziel passendem Nachwuchs auffällig gewordene Muttertiere wollten die Jäger nicht opfern. Und dennoch konnte auch eine solche, den eigenen Interessen entgegen gerichtete Forderung so manchen von ihnen überhaupt nicht verdrießen. Denn, die Reaktion auf eine unbeliebte Abschussanordnung war daher in vielen Fällen einfach deren Unterlassung. Eine solche persönliche Weigerung bestand z.B. darin, dass man jahrelang der Jagdbehörde die Abschüsse weiblicher Tiere meldete, welche in Wirklichkeit nicht erfolgt waren. So konnte man den Gesamtbestand mit einer nach wie vor erhöhten Anzahl weiblicher Tiere und demnach auch einer weiterhin Jahr für Jahr entsprechend höheren Anzahl von Geburten unvermindert anwachsen lassen.

Diesem Vertrauensbruch, durch jene nur per Postkarte erfolgten Abschüsse, begegneten die Behörden auf Druck von einigen Förstern und Waldbesitzern, wegen den weiteren extremen forstwirtschaftlichen Schwierigkeiten, mit Beweisforderungen. So hoffte man den Jägern durch die Abschusspläne wenigstens ein Minimum an Wirkung abzuringen.

In einigen Bezirken müssen die Jäger inzwischen als Beweis dafür, dass der Abschuss tatsächlich erfolgte, Unterkieferknochen vorzeigen. Und so makaber diese Beweisführung auch ist, selbst dies ist kein sicherer Beweis, bei der bisher von der Jägerschaft immer wieder dargebotenen Vertrauensunwürdigkeit und so manchen in der Vergangenheit mit ihnen schon so prächtig kooperierenden Forstbeamten. Die Befürchtung der Forstämter, dass diese Regelung nur einen regelrechten Knochenhandel, bzw. Knochentausch unter Jägern fördert, indem Entwertungsstempel wieder abgewischt und die Knochen von anderen Jägern ein weiteres Mal vorgelegt werden, besteht nicht ohne Anlass.

Bei dem bisher an den Tag gelegten unehrlichen und widerspenstigen Verhalten der Hobby-Jägerschaft, in Bezug zur Einhaltung des §1 BJG und wegen dem somit weiteren Fortbestand der forstwirtschaftlichen Notlage, ist es geradezu skandalös, dass man dieses sinnlose Hobby bis heute noch nicht rigoros verboten und eine der nutzbaren Alternativen angewendet hat.

Doch gerade das Gegenteil ist geschehen!

Vorsorglich, damit den Hobby-Jägern aber auch auf gar keinen Fall die Jagdfreuden getrübt werden können und dieser sinnlose Schießspaß auch noch möglichst lange weiter bestehen kann, bewirkte schon im Jahr 1977 der damalige Bundeslandwirtschaftsminister und Hobby-Jäger, Joseph Ertel, dass die Hege, im §1 des Bundesjagdgesetzes, als eine Pflichtaufgabe der Jäger verankert wurde. Bisher war die Hege nur eine moralische Verpflichtung, aber keine Pflichtaufgabe. Zudem hatte man in §10a den einzelnen Bundesländern nahegelegt die Bildung von Hegegemeinschaften zu erwirken.

Auch schon an dem bereits geschilderten Beispiel der Abschusspläne zeigte sich wie es ist, wenn Politiker sich ihrem Hobby verpflichtet fühlend und die Forstleute mit ihren Problemen auch nicht völlig verachtend, einen Spagat zwischen beidem versuchen, der letztlich den Sinn und die Ernsthaftigkeit die hinter einer Gesetzgebung stehen sollte, doch vermissen lässt.

So versuchte man mit der Abschussplan-Regelung einerseits den Eindruck zu erwecken, als wollte man mittels dieser Regelung ein weiteres Ansteigen der Tierbestände und die von ihnen verursachten Schäden begrenzen, möglicherweise sogar noch eine Bestandssenkung anstreben und damit die forstwirtschaftlichen Unkosten eindämmen. Andererseits förderte man dann aber gerade mit der als Pflicht ins Gesetz neu aufgenommenen Hege, das weitere Wachstum der bereits viel zu hohen Tierbestände!

Was wollte man denn mit einem derartigen Jagdgesetz überhaupt erreichen? Eine Bestandserhöhung oder eine Bestandseindämmung? Denn diese widersinnige Vorschrift zu Abschussplan und Hegepflicht bezieht sich auf die gleichen Tierarten und das noch dazu im gleichen Zeitintervall!

Scheinbar will man damit – und das auch noch bis zum heutigen Tag – beides bezwecken. Doch das macht logisch keinen Sinn. In dem Fall ist das nichts anderes als eine vom Gesetzgeber veranlasste sinnlose Hege, mit nachfolgenden ebensolchen sinnlosen Tötungen von leidensfähigen Wesen. Der einzige und auch offensichtlich damit verfolgte Zweck war lediglich die Legitimierung für ein noch weiter ausuferndes Hochpäppeln der Tierbestände, zum anschließenden Ermorden und das alles nur für den perversen Zeitvertreib einer kleinen, einflussreichen und scheinbar psychisch nicht ganz gesunden Männerschar.

Dieser gesetzgeberische Vorgang eröffnet wieder einmal einen Einblick dahingehend, wie viel Einfluss die Hobby-Jäger über ihre Interessensvertreter auch aus politisch höchsten Ebenen auf unsere Verwaltung und Gesetzgebung bereits ausüben und wie viel Nonsens dadurch bereits in unserem Jagdgesetz zwischenzeitlich angesammelt ist.

Diese anstößige Rechtslage haben uns aber gerade jene Politiker beschert die selbst die Jagd als Freizeitspaß betreiben. Damit haben sie aber ihre Machtstellung und unser Rechtsystem für ihre privaten Interessen missbraucht! Und das, ganz nachhaltig, bis in unsere heutige Zeit.

Jedenfalls wurde so, die bisher ohne Rechtsgrundlage betriebene und überaus schädliche Hege, anstatt verboten, nun sogar zur Auflage gemacht und auf diese Weise rechtlich bestens abgesichert.

Den neuen rechtlichen Vorgaben folgend, schlossen sich die Jagdpächter aneinander angrenzender Jagdreviere inzwischen zu Hegegemeinschaften bzw Hegeringen zusammen. In einigen Bundesländern wird die Bildung solcher Hegegemeinschaften sogar gefordert und notfalls auch über den Amtsweg erwirkt. Durch gemeinsame Hegebemühungen und vor allem aber durch miteinander abgestimmte und untereinander gerecht aufgeteilte Abschussmengen beugt man seitdem besonders dem auf gegenseitiger Missgunst basierenden Neidschießen vor.

Somit begünstigt der Gesetzgeber eine Jagd auf höchstem Bestandsniveau, mit dementsprechend jährlich weiterhin höchst möglicher Geburtenrate und Tiermorden. Die Abschusspläne werden daher teils auch schon direkt von den Hegeringen erstellt, zumindest sind diese in vielen Bundesländern bei der Plan-Erstellung mit einzubeziehen. Es ist daher auch verständlich, wenn sich viele Abschusspläne besonders den begehrten männlichen Tieren, zu deren gerechten Aufteilung auf die einzelnen Revierpächter, widmeten und die ursprünglich forstlicherseits erwünschten Pflichtabschüsse der weiblichen Tiere daher nicht besonders besorgniserregend ausfielen. Somit wurden die Abschusspläne inzwischen zu einem nützlichen Instrument für die Hegegemeinschaften und förderten seither oft das Gegenteil der einmal angestrebten, aber längst nur noch zur Täuschung vorgegebenen Absicht. Anstatt den Wünschen der Waldbesitzer zu entsprechen und die Bestände spürbar zu reduzieren, konnte man nun gemeinsam noch höhere Bestände heran hegen, als man je zuvor hatte.

Selbst die Abschussplanungen zum angeblichen Schutz des vom Aussterben bedrohten Auer-, Birk- und Rackelwildes, waren bisher nichts anderes als Augenwischerei seitens der Politik, zugunsten dieses perversen Hobbys. Denn diese Tiere sind zum einen nicht die einzigen vom Aussterben bedrohten und schützenswerten, aber dennoch weiter jagdbaren, heimischen Tierarten. Zum anderen ist das Treiben der Jäger, bezüglich einer in diesem Fall vorgegebenen Begrenzung der Abschüsse, überhaupt nicht kontrollierbar und damit auch nicht mit Planungen zu steuern. Auch wenn jemand einen Jäger mit einem solchen Tier erwischt, so kann der sich auf die ihm zustehende Abschusserlaubnis einer bestimmten Anzahl von Tieren berufen, selbst wenn er zuvor ohne ertappt zu werden bereits mehrere Tiere davon erlegt hat. So gesehen hilft diese Abschussplanregelung lediglich noch, entsprechende Verfehlungen zu tarnen. Wäre es den Verantwortlichen mit dem Schutz solcher vom Aussterben bedrohter Tierarten wirklich ernst, dann könnte nur ein striktes Jagdverbot auf solche Tiere überzeugen und nicht der weitere Aderlass der bereits viel zu geringen Bestände!

Dass Verstöße gegen Abschusspläne oder gegen das Jagdverbot auf geschützte Tierarten bisher nichts außergewöhnliches waren, das bewiesen nicht nur die Schussverletzungen aufgefundener geschützter Tiere. Auch ein Hinweis in einer der Jägerzeitschriften (Pirsch 7/1992) lässt so manches erahnen. Dort berichtet ein Schweißhundeführer aus seiner täglichen Praxis:

„Wir Schweißhundeführer sind es längst gewöhnt, dass unsere Hunde uns in die dunkelsten Ecken des Waidwerks führen. Es ist nicht unsere Aufgabe über die Einhaltung von Abschussplänen oder die lodengrüne Moral zu wachen. Täten wir das, würde uns die Tür des Vertrauens bald nicht mehr geöffnet werden.“

Aber nicht nur bezüglich dem unerlaubten Abschuss geschützter Tiere, sondern im gesamten Bereich der Forstwirtschaft ist die Nutzlosigkeit der Abschussplan-Regelung deutlich erkennbar geworden. Völlig ungebremst von diesen Plänen konnten die Reh- und Rotwildbestände immer weiter hoch gehegt werden.

Einen sehr aufschlussreichen Überblick, über die von den Jägern herangehegte Bestandsdichte einiger Tierarten, konnte man noch bis Anfang der 90er Jahre durch den Vergleich der Jahresjagdstrecken erhalten, da den Jägern bis dahin keine nennenswert korrigierende Vorgaben gemacht wurden und zu der Zeit keine Seuche beachtliche Veränderungen brachte. Demnach galt: Je höher der Tierbestand, desto größer war damals auch das Jagdglück. Oder je weniger Tiere, desto geringer waren dann auch die Jagderfolge. In der Anzahl der erlegten Tiere spiegelte sich damals die Bestandsdichte noch recht zuverlässig wider und mit dem Vergleich dieser sogenannten Jagdstrecken von mehreren Jahren, erhielt man eine brauchbare Übersicht, über den Verlauf der Bestandsentwicklung.

Diese aufschlussreichen Zahlenwerte waren den Nachrichten des Rheinland-Pfälzischen Gemeinde- und Städtebundes zu entnehmen. Sie belegen die Wirkungslosigkeit, der bis dahin zu sehr nach Jägerinteressen ausgerichteten amtlichen Abschussregelungen. Entgegen der angestrebten Bestandserhaltung auf waldverträglichem Niveau ist aus diesen Zahlen die kontinuierlich angestiegene Bestandserhöhung bis hin zur Verdoppelung(!) dieser Tierbestände erkennbar.

Dass es sich dabei um keine durch Bestandsreduzierung gesteigerten Abschuss-Zahlen handelt, das ist mit den damals noch unvermindert zunehmenden Waldwildschäden belegt.

Damit war aber auch der Jagddruck auf diese Tiere bereits 1992 doppelt so stark geworden, als 1957 oder im Vergleichsjahr 1938.

Oder anders ausgedrückt: Für eine Jagd mit noch echt wirkungsvoller Wildschadensverhinderung zugunsten einer noch lohnenswerten Waldbewirtschaftung war früher jährlich gerade einmal die Hälfte an Tötungen beim Reh- und Rotwild erforderlich gewesen, als es diese inzwischen nutzlose Hobby-Jagd im Jahr1992 bescherte.

Wegen der forstwirtschaftlichen Missstände waren bereits einige Jahre vor der Veröffentlichung dieser Zahlenwerte einige mutige Forstbeamte, wie z.B. Dr. Georg Meister oder Wilhelm Bode an die Öffentlichkeit getreten. Ihre Bücher, wie z.B. das GEO-Buch – Zur Lage des Waldes (1984) und auch später das Buch „Waldwende – vom Försterwald zum Naturwald“ (1995) zeigten auf die Fehler und notwendigen Änderungen hin.

Mischwald anstatt Monokulturen, selektive Baumfällungen anstatt Kahlhiebe und natürlich wieder ein ohne Zäune und dennoch von Wildverbiss ungestört nachwachsender Wald, das waren deren richtungsweisende Änderungen auf dem Weg zu einem naturnahen Waldbau.

Aber das vertrug sich nun mal nicht, mit den Interessen der Jägerschaft, an einer hohen Reh- und Rotwilddichte.

Dennoch war man 1987 im Saarland, landesweit, unter Landesforstchef Wilhelm Bode zu einer naturnahen Waldbewirtschaftung zurück gekehrt. Aber keine fünf Jahre später wurde er durch die Intrigen seitens einiger hoher Forstbeamten seiner Aufgabe enthoben.

Erst die immens großen und entsprechend kostspieligen Wiederaufforstungsflächen nach den ungewöhnlich heftigen Stürmen im Frühjahr 1990 gaben dann den letzten noch nötigen Anstoß, um, scheinbar gezwungenermaßen, auch in anderen Bundesländern nach dem saarländischen Vorbild die Forstwirtschaft auf den naturnahen Waldbau umzustellen.

So hatte dann 1992 auch das Rheinland-Pfälzische Forstministerium seine Landesforstämter dazu angewiesen, im Staatswald diese sinnvollere Waldbewirtschaftung anzustreben. Zudem wollte man auch die nichtstaatlichen Waldbesitzer (waldreiche Gemeinden und private Waldbesitzer) über die Vorteile einer naturnahen Waldbewirtschaftung informieren.

Mit diesem neuen Ziel musste man den frivolen Jagdformen endlich gewisse Grenzen setzen. Einer der ersten Schritte war daher eine Neuorientierung bezüglich der bisher wirkungslosen Abschussplan-Regelung. So überlässt man z.B. in Rheinland-Pfalz die Aufstellung dieser Pläne inzwischen nicht mehr den Jägern, sondern nutzt, ähnlich wie schon seit längerer Zeit in Bayern üblich, zwischenzeitlich aber auch wie in Hessen oder Baden-Württemberg, den Zustand des Waldes als Entscheidungskriterium für die Abschussvorgaben.

Die Reaktionen der Jägerschaft über diese Entscheidung waren allerdings bemerkenswert. Anstatt nun kleinlaut ihr bereits mehrere Jahrzehnte lang andauerndes schädliches Fehlverhalten, durch die teilweise Missachtung des §1 und §21(BJG), zu bedauern, war man bezüglich dieser längst notwendigen Korrektur auch noch verärgert!

Dementsprechend waren dann auch die Kommentare aus den Kreisjagdgruppen, nachzulesen in den internen jägerischen Verbandsnachrichten dieser Zeit (z.B. in „Jagd+Jäger“ 6/1993). Da wurde darüber geklagt, dass diese Entscheidung einfach über ihre Köpfe hinweg getroffen wurde und dass die Verärgerung jetzt aber nicht dazu führen dürfe, dass dadurch die Gemeinschaft zwischen Forstleuten und Jägern gefährdet würde (was für eine wichtige Rolle diese Gemeinschaft damals wohl wieder spielen sollte und derzeit vielleicht noch immer spielt?). An anderer Stelle wurde diesbezüglich ein konstruktiver Kooperationswille angemahnt und schließlich war man in einem weiteren Kreisverband der Meinung: „Wir sollten den Versuch dulden (!) und mitwirken, soweit es jeder Revierinhaber verantworten kann, in der Hoffnung auf Besserung.“

Immerhin erfolgen diese waldbauliche Gutachten seither im 3-Jahres-Intervall und ließen zu Beginn daher so einiges an Zeit, um über so manche gute Beziehung und Gemeinschaft noch rechtzeitig einen faulen Kompromiss zu finden. Z.B. Bayern hatte ja zu der Zeit schon lange eine solch ähnliche Regelung und dennoch etwa gleiche schwerwiegende Wildschadensprobleme. Das bezeugte bereits schon damals etwas von der zu erwartenden Wirkungslosigkeit dieser neuen Regelung, bzw. dem enormen Einfluss über den die Jägerschaft verfügt.

Sicher war der Erfolg des naturnahen Waldbaues daher bei der zweifelhaften Vertrauenswürdigkeit vieler Förster jedenfalls nicht. Ob mit abwischbaren Stempeln an Abschuss-Nachweis-Stücken oder durch einfaches Übersehen von Schadstellen den Jägern nun doch noch zu helfen war?

Jedenfalls belegte ein, sogar noch sieben Jahre später, erstelltes Waldschadensgutachten, dass die angestrebte Minderung von Wildschäden und die so angestrebte Entlastung der Forstwirtschaft immer noch nicht erreicht wurde und das forstwirtschaftliche Betriebsziel teilweise sogar noch stark gefährdet war.

Derartiges lässt etwas von dem Filz erahnen, der sich zugunsten einer weiterhin gegen das Gesetz (§1BJG) gerichteten, überhöhten Spaßjagd nutzen ließ, um sich dem Ziel einer wieder lohnenswerten Forstwirtschaft zu widersetzen.

Diese geradezu gegensätzliche Interessenslage zwischen einer noch lohnenswerten Forstwirtschaft und der Hobby-Jagd war bereits 1977 in Insiderkreisen bestens bekannt. Für die Kenner dieses Problems bedurfte es keiner Hellseherei, um voraus zu sehen, dass diese zu der Zeit noch gelungene Verheimlichung, bezüglich der Waldwildschäden, auf Dauer nicht gut gehen konnte und dass die Hobby-Jagd deshalb irgendwann einmal unter öffentlichen Druck geraten wird und die Reh- und Rotwildbestände eines Tages den forstwirtschaftlichen Belangen angepasst werden müssten. Dies jedoch hätte die Hobby-Jagd, mit ihrer Fixierung auf das Reh- und Rotwild, in eine Existenzkrise gebracht.

Es dürfte einen daher nicht wundern, wenn den damaligen Bundeslandwirtschaftsminister und Hobby-Jäger J. Ertel, gerade bei seiner Überarbeitung des Bundesjagdgesetzes, ein tiefsinnigstes Grübeln um den weiteren Fortbestand seines Hobbys befallen hätte.

Oder warum hatte er denn damals nur das Schwarzwild, als einzige Tierart, aus den für das Schalenwild anzuwendenden Abschussplänen heraus gehalten? Dabei ist doch gerade das Schwarzwild die Tierart, die sich am stärksten von allen Schalenwildarten vermehren kann! Und das alles erfolgte auch noch zeitgleich mit der Einführung dieser gesetzlichen Hegepflicht!

Auf eine solche Frage vorbereitet, bekommt man noch heute von den Jägern schnell die entsprechend vorgefertigte Lüge: „Die Wildschweine unterliegen deshalb nicht den Abschussplänen, damit man örtlich nach eigenem Gutdünken die Bestände besser reduzieren und damit landwirtschaftliche Wildschäden wirkungsvoller verhindern kann!

Diese häufige Antwort ist nur Jägerlatein. Denn dann hätte man auch hier korrekterweise ebenfalls durch Abschusspläne und Pflichtabschüsse, ein Hochhegen erschweren und durch das Weglassen einer Abschussbegrenzung, den angeblich erforderlichen Spielraum für eine örtlich notwendige weitergehende Reduzierung lassen können.

Es ist ganz offensichtlich, dass bei dieser Überarbeitung des Bundesjagdgesetzes das Schwarzwild von Ertel als Rettungsanker für diese zu einem vollständig schädlichen Unsinn verkommene Hobby-Jagd anvisiert wurde. Immerhin störten die Wildschweine, zumindest bei ihrer damaligen Bestandshöhe, die Forstwirtschaft überhaupt nicht. Es sieht daher ganz danach aus, als habe man deshalb den jagdlichen Schwerpunkt auf diese Tiere verlagern wollen, um damit den geplagten Förstern etwas entgegen zu kommen und dennoch vielen Politikern und anderen Freizeitjägern ihr sinnloses Hobby auch auf lange Sicht zu erhalten.

Jedenfalls schaffte man so, mit der Herausnahme der Wildschweine aus der Abschussregelung, geradezu ideale Voraussetzungen, um auch einmal mit stark reduzierten Reh- und Rotwildbeständen die Hobby-Jagd wegen enorm vieler Wildschweine auf einem sehr hohen Niveau weiter betreiben zu können.

Da diese Tierart damals zwar nicht im Wald, dafür aber im landwirtschaftlichen Bereich und dort aber oft in beachtlichem Ausmaß, Schäden verursachte, gibt die vom Gesetzgeber grenzenlos gewährte Freizügigkeit zum Hochhegen dieser Wildtierart Anlass zu ganz bestimmten Spekulationen. Das besonders dann, wenn man dabei zugleich auch noch mit einem Auge auf die Landwirtschaftspolitik schielte. Denn dort wurden etwa seit dieser Zeit immer mehr bäuerliche Existenzen vernichtet. Damals kam es daher zu immer mehr ungenutztem ehemaligen Ackerland.

Darüber, wie eine solche Landwirtschaftspolitik mit den jägerischen Belangen zusammen passte, kann man sich nun mal so seine Gedanken machen.

Jedenfalls konnten da, wo keine Landbewirtschaftung mehr erfolgte, auch keine kostenpflichtigen landwirtschaftlichen Wildschäden auf den Jäger zukommen. Daher entwickelten sich, als Nebeneffekt dieser Landwirtschaftspolitik, vielerorts richtige Eldorados für Hobby-Jäger zur Wildschwein-Hege und das auch noch ohne Wildschadensrisiko!

Besondere Anreize für Spekulationen, bezüglich direkter politischer Absichten, ergeben sich bei einer genaueren Betrachtung der personellen Besetzung aller der für die Landwirtschaft überlebenswichtigen Verwaltungspositionen. So waren bisher sehr lange und dazu ziemlich regelmäßig, als Bundeslandwirtschaftsminister, aber auch auf allen Länderebenen, immer wieder nur Hobby-Jäger oder deren Freunde in diesem Amt und damit die obersten Chefs über unsere Bauern und Förster gewesen! Und 1977 hatte sich Ertl einer dieser Hobby-Jäger, als Bundeslandwirtschaftsminister mit dieser Neugestaltung des Bundesjagdgesetzes befasst.

Zu alledem war auch noch lange Zeit mit Herrn Heereman, dem  späteren Vorsitzenden des Deutschen Jagdverbandes, ein leidenschaftlicher Jäger auch noch der Erste Vorsitzende des Deutschen Bauernverbandes!

Noch passender hätte es nicht sein können!

Dass letztlich viele Hunderttausende der landwirtschaftlichen Arbeitsplätze nur diesem, auch bei vielen Politikern beliebten Hobby geopfert wurden, möchte ich damit noch nicht behaupten, aber ein gewisses Stirnrunzeln verursachen derartig auffällige und dazu auch noch lang anhaltende Zufälle schon.

Jedenfalls ergaben sich daraus doch jene Umstände, die unseren Hobby-Jägern recht gelegen kamen, denn die bedienten sich dieses Angebotes und hegten großteils auch in speziellen Schwarzwild-Hegeringen massenhafte Wildschweinebestände heran und wie man aus der vorhergehenden Abschussstatistik erkennen kann, erhöhten sie in der Zeit zusätzlich auch noch die Reh- und Rotwildbestände weiter.

Politisch gut abgesichert und völlig rücksichtslos gegenüber den Interessen anderer, zeigten die Freizeitjäger zusammen mit ihren Schutzpatronen in den entsprechenden politischen Ämtern immer mehr, zu welch unerträglichen Ausblühungen ein solcher Filz von Politik und Privat-Interessen führen kann.

Die nachstehend aufgeführten Zahlenwerte, wieder am Beispiel von Rheinland-Pfalz, lassen erkennen, wie sehr die Hobby-Jäger die Wildschweine mit ihrer uneingeschränkten Hege, sowie durch ihre geschlechtsorientierte, nachhaltige Jagdpraxis und möglichen Hormongaben hoch hegen konnten. Begünstigt sind diese Umstände bei dieser Tierart noch durch eine, schon von Natur aus, hohen Geburtenzahl je Wurf.

Man sieht: Aus den Zahlenwerten von 1991 bis 1993 lässt sich bereits eine durchschnittliche sogenannte Jahresjagdstrecke von 34147 Tieren errechnen. Das entspricht bereits einer mehr als sechzehnfachen(!) Bestandssteigerung zum Vergleichsjahr 1938. Anhand dieser Zahlen sage doch nochmals jemand, dass man das Schwarzwild deshalb aus den Abschussplänen heraus hielt, um es besonders stark zu reduzieren. Diese Zahlen bezeugen es, dass der Gesetzgeber tatsächlich den Jagdspaß vom Rehwild auf das Schwarzwild verlagern wollte, um auch noch bei geringen Rehbeständen die Jagd als Hobby zu erhalten. Ein dementsprechend jährlich sechzehnfach(!) erhöhtes Blutvergießen und Sterben zur gesteigerten Freude an der Spaß-Jagd war dabei ein gerne verheimlichter Nebeneffekt.

In der Herbst- und Winterzeit war, besonders im Pfälzer-Wald mit seinem enormen herbstlichen Kastanienangebot, das Zufüttern auch bei derart vielen Tieren vielleicht nicht nötig und das Hochhegen der Schweinebestände geradezu eine Verlockung.

In dieser Annahme bestärkten mich auch die Worte eines pfälzischen Jägers:

„Dieses natürliche Nahrungsangebot bietet sich ganz vortrefflich für die Wildschweinhege an. Dazu kommt noch ein erfreulicher Nebeneffekt. Denn je mehr Kastanien durch hohe Wildschweinbestände weggefressen werden, desto mühsamer und uninteressanter wird das Sammeln der restlichen Maronen für die uns bei der Jagdausübung störende Bevölkerung. Die Angst der Spaziergänger vor diesen Tierherden und die wenigen restlichen Kastanien, die zum Sammeln bleiben, könnten mit der Zeit die Waldbesucher etwas reduzieren. Wir werden sie jedenfalls nicht vermissen!“

1992/93 war dann ganz unerwartet der Gipfel aller Hegebemühungen nach einer vermutlich noch weiteren Bestandssteigerung erreicht.

Mit dem Ausbruch der Schweinepest hatte die jägerische Mords-Gaudi schlagartig ein jähes Ende gefunden.

Bereits mehrere Wochen bevor der erste Fall von Schweinepest in den Ställen der Pfälzer Bauern festzustellen war, stand in der Pfalz etwa zwanzig Kilometer von der französischen Grenze entfernt ein Container in einer Kläranlage, in den von Jägern täglich aufs neue verendete Wildschweine geworfen wurden.

Als die Pest dann die Bauernhöfe erreicht hatte, war noch lange aus der regionalen Presse kein einziges Wort darüber zu erfahren, dass diese Pest unter den Wildschweinen schon seit längerer Zeit grassiert und schließlich von diesen auf die Zuchtschweine übertragen worden war.

Bis die Öffentlichkeit endlich über die, von den Wildschweinen ausgehende Seuche etwas erfahren konnte, da war auch sofort deren angeblicher Ausbruchsort bekannt.

Die französische Grenze war ja nicht weit, also konnte die Schweinepest, ganz der jägerischen Logik entsprechend, auch nur von dort gekommen sein!

Nur wenn das so gewesen wäre, warum waren dann die französischen Zuchtschweine nicht zuerst davon betroffen und warum hatte man die unter den Wildschweinen wütende Seuche so lange verheimlicht? Und wer hatte diese intelligente Idee, den Leichensammelbehälter etwa zwanzig Kilometer vom angeblichen Seuchenzentrum entfernt aufzustellen?

Sehr wahrscheinlich lag das Seuchenzentrum doch nicht im Elsass, sondern genau dort wo der Container stand.

Immerhin stand dieser erste Sammelcontainer in einem Gebiet mit sehr beachtlichen Waldanteilen aus Edelkastanien. Damit bestand auch hier ein besonderer Anreiz zur Hege von enorm hohen Wildschweinebeständen, ohne dass dabei zumindest über den Herbst, Winter und das Frühjahr hinweg eine Futternot entstand. Offen ist hingegen noch die Frage, wovon sich diese hohen Tierbestände im Sommer in diesem Gebiet ernährten und warum jeden Morgen in aller Frühe dort im örtlichen Krankenhaus die Küchenabfälle von Jägern abgeholt wurden?

Dass solch hohe Bestände ganz ohne heimliche Fütterungen überlebensfähig waren ist kaum denkbar. Und das Verfüttern von Großküchenabfällen birgt nun mal bekanntermaßen ein sehr hohes Seuchenrisiko.

Aber selbst dann, wenn man sich einmal ganz dumm stellt und den Jägern glaubt und davon ausgeht, dass möglicherweise keine falschen Angaben gemacht und sie diese Küchenabfälle selber gegessen haben und die Wildschweine nicht gefüttert wurden und demnach die Seuche nicht in diesem Gebiet an irgendwelchen Futterplätzen ausgelöst wurde, so können sich die Hobby-Jäger, bei derart hochgehegten Tierbeständen, ihre Hände dennoch nicht in Unschuld waschen.

Sie trifft zumindest eine große Mitschuld an den Tragödien auf den deutschen Bauernhöfen und auch in den Wäldern, denn jeder verantwortungsbewusste Jäger weiß, dass es bei zu hohen Wildtierbeständen einer Tierart häufiger zu Tierkontakten verschiedener Sippen kommt, was bei Krankheiten und Seuchen zu einer rasend schnellen und auch weiten Verbreitung führt.

Eine um mehr als sechzehnfach erhöhte Bestandsdichte hat jedenfalls ihren ganz beachtlichen Beitrag dazu geleistet, dass sich die Seuche schnell ausbreiten konnte und folglich Millionen-Beträge an EG-Gelder als Teil-Entschädigungen an unsere Bauern bezahlt werden mussten und den einzelnen Betrieben dennoch große finanzielle Verluste entstanden sind. An eine Mithaftung und Entschädigungszahlung seitens der Jäger, wegen ihres seuchenbegünstigenden grenzenlosen Hege-Verhaltens oder gar seuchenauslösenden Fütterns, war natürlich nicht zu denken!

Obwohl die Wildschweine als eine akute Seuchengefahr für Zuchtschweine gelten und die Schweinepest in der Vergangenheit schon öfter von Wildschweinen auf Zuchtschweine übertragen wurde und diese Tiere eindeutig zwecks erhöhter Jagdfreuden von den Jägern in viel zu großen Mengen herangehegt werden, mussten dennoch Versicherungen und nicht die Jäger als die Verursacher die finanziellen Verluste abfedern.  Und die Bauern, als die Geschädigten, müssen dazu auch noch für die entsprechenden Versicherungsbeiträge selber aufkommen.

Vielleicht hatten die Jäger auch deshalb wieder nichts aus dieser Katastrophe gelernt, denn ohne zum Schadenersatz mit herangezogen zu werden waren ihnen scheinbar diese Folgen ihrer Wildschweinhege für die Landwirtschaft ganz egal und ihr Interesse nur auf erneut hohe Wildschweinebestände gerichtet. Vielleicht noch inspiriert durch die Impfungen der Wildschweine mittels Köder gegen die Schweinepest hatten die Jäger nur wenige Jahre nach der Katastrophe die Wildschweine, ohne Rücksicht auf das Desaster, das man doch zuvor schon einmal angerichtet hatte, schon wieder auf diese enorm hohe Bestandsdichte heran gehegt. Wegen der seither immer öfter am Rande der Dörfer in die Gärten der dortigen Anwohner eindringenden Tiere entstand mit den nun immer lauter ertönenden Hilferufe nach den Jägern genau der Nebeneffekt zu dieser Wildschweinemast der den Jägern nun auch noch zugute kommt, um ihr vor allem durch Haustiermorde (Hunde und Katzen) angeschlagenes Image aufzubessern. Auch ist mit dem zunehmenden Ärger durch die Wildschweine-Überpopulation das Augenmerk der Öffentlichkeit von der weiter bestehenden Problematik der Waldwildschäden, durch das jagdlich verängstigte und überzüchtete Rot- und Rehwild, ganz abgelenkt. Die Jäger können mit diesen Tieren ihr bisheriges Schindluder nun ungestört auf einem recht hohen Level weiter betreiben, denn niemand sieht mehr hin. Alles starrt nur noch auf den neuen Ärger mit den Wildschweinen.

Jagdverpachtungen an Hobby-Jäger

sind wie dumme

Schildbürgerstreiche in unserer Zeit!

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